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Kunstwein aus den USA

Kunstwein aus den USA | proplanta.de
Am 20. Dezember 2005 hat der EU-Agrarrat ein Weinhandelsabkommen mit den USA genehmigt, das einige Handelshemmnisse aus der Welt schafft, die bisher immer wieder Anlass für Streit waren. Bei diesem bilateralen Weinhandelsabkommen geht es um die gegenseitige Anerkennung von Herstellungsnormen in der Weinproduktion. Damit soll den Anbietern jeweils ein freier Marktzugang ermöglicht werden. Vor allem die an Weinexporten in die USA interessierten EU-Länder, wie Frankreich und Italien, setzten dieses Abkommen durch, da sie andernfalls erhebliche Behinderungen ihres Weinexportes in die USA befürchteten.

In Europas Supermarktregalen dürfen nun auch amerikanische Weine verkauft werden, die ganz und gar nicht den Europäischen Qualitätsstandards entsprechen. Rote und weiße Flüssigkeiten tragen den Namenszug Wein, die verwässert, künstlich aromatisiert oder chemisch zerlegt und dann wieder neu zusammengesetzt wurden. „Kunstwein“, „Coca-Cola-Wein“ und etwas weniger blasphemisch „Wein auf amerikanische Art“ sind einige der zahlreichen Bezeichnungen für den Importwein aus den USA. Fairerweise ist anzumerken, dass Weine, bei denen Holzchips zur Anwendung kamen, aufgrund einer EU-Verordnung bereits seit Jahren in die EU eingeführt werden dürfen.


Im Gegenzug konnten die Europäer aber durchsetzen, dass die Amerikaner die europäischen Etikettierungsvorschriften anerkennen und sich an einige Mindestregeln halten. Herkunftsbezeichnungen wie Champagner, Porto oder Sherry sind geschützt. Allerdings sind weniger Anträge auf Namensschutz im Abkommen berücksichtigt worden als vorgesehen.

Die Sorge ist groß, dass durch das neue Abkommen die industrielle Weinproduktion um sich greift und der Wein als naturbelassenes und kunsthandwerkliches Kulturgut ins Hintertreffen gerät. Darüber hinaus wird befürchtet, dass der Markt mit Billigweinen aus Übersee überschwemmt wird, denn durch den Zusatz von Wasser können amerikanische Winzer bis zu einem Drittel an Trauben sparen und so die Herstellungskosten drücken. Laut amerikanischem Recht darf Wein einen bis zu 35 % Wasseranteil aufweisen. Das Abkommen sieht aber immerhin eine freiwillige Verpflichtung vor, einen Anteil von 17 %  nicht zu überschreiten.


Hauptkritikpunkt ist aber die fehlende Kennzeichnungspflicht. Die Vertragsparteien haben nämlich vereinbart, dass keine Seite für importierte Weine eine Kennzeichnung von Produktionsmethoden auf dem Etikett vorschreiben darf. Der Kunde wird den Unterschied zwischen einem Wein, der im Barrique lag oder mit Eichenholzbalken in Stahltanks aromatisiert wurde, nicht erkennen können. Landwirtschaftsminister Seehofer hat sich eingeschaltet und hofft auf Nachverhandlungen: der weitere Schutz von Herkunftsbezeichnungen und die Frage der Etikettierung sollen neu erörtert werden. Seehofer möchte zumindest erreichen, dass der Verbraucher weiß, wie der Wein hergestellt wurde, den er sich ins Glas füllt.