Das sieht des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz vor, das der
Bundesrat am Freitag beschloss. Die agrarpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, nannte das Gesetz «vernünftig».
«Es gefährdet weder unsere landwirtschaftlichen Unternehmen, noch die Strukturen unserer Landwirtschaft und schon gar nicht den Frieden im ländlichen Raum, wenn mit dem Gesetz die von sowjetischen Behörden und dem SED-Staat zu Unrecht enteigneten Familien nun mit maximal 34 Hektar entschädigt werden», sagte Schlupp. Sie warf der Linken vor, mit ihrer Polemik gegen das Gesetz von der eigenen Verstrickung in das Unrecht der Jahre 1945 bis 1989 ablenken zu wollen.
Gegen das Gesetz hatte sich jedoch auch SPD-Agrarminister Till
Backhaus ausgesprochen. Er sah im begünstigten Verkauf an nicht selbst wirtschaftende Alteigentümer die Bedienung von Klientelinteressen und befürchtete Arbeitsplatzverluste in der Landwirtschaft. «Wenn beispielsweise aus einem Agrarbetrieb mit 600 Hektar die Hälfte an Alteigentümer verkauft wird und die Käufer die Pachtverträge nicht verlängern, kann der Betrieb schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten», sagte er.
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag, Helmut Holter, monierte, das Gesetz mache den Weg für nicht wirtschaftende Alteigentümer frei, weitere
Agrarflächen aus den ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu beanspruchen und zu Vorzugspreisen von der BVVG zu kaufen. «Dies ist eine ungerechtfertigte Besserstellung der nicht wirtschaftenden Alteigentümer.» Es sei auch die Chance vertan, die Verlängerung bestehender Pachtverträge auf zwölf Jahre durchzusetzen. (dpa)