Berlin - Der Bundesrat hat die umstrittene Tierschutzreform passieren lassen. In der Länderkammer kam am Freitag keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zustande.
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Damit bleibt vorerst die betäubungslose Kastration von Ferkeln gestattet, ebenso der Schenkelbrand bei Pferden.
Rot-grün regierte Länder hatten vergeblich eine grundlegende Überarbeitung gefordert - zum Beispiel schärfere Regeln für Tierversuche, quälerische Zuchtmethoden und für Zirkustiere. Tierschützer hatten die Reform ebenfalls kritisiert.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich dahingehend, dass nun nach dem Hin und Her der vergangenen Wochen Klarheit herrsche. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte die Verbesserung des Tierschutzes bei Tierversuchen, Heim- und Nutztieren verzögert und Tierschutz gerade im Hinblick auf die in diesem Jahr anstehende Bundestagswahl zum politischen Spielball gemacht.
Allerdings würde die nun beschlossene Novelle den Landwirten einiges abverlangen. Im Bereich der ab Ende 2018 geforderten wirksamen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration müssen insbesondere die bisherigen Arbeiten und Forschungen intensiviert werden. Denn die bisher in der Erprobung befindlichen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration seien noch nicht für die breite Praxis akzeptabel. (dpa/dbv)
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie anziehen.
Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten.
Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie ausbeuten.
Eckard Wendt, AGfaN e.V. schrieb am 01.02.2013 18:51 Uhr
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Die Fekelkastration ohne Betäubung ist m. E. eine Kulturschande ersten Ranges. Wie kann man nur so gefühllos sein und einen derartigen Eingriff zulassen, wo es doch die Möglichkeit gibt mit Metacam und Isofluran die Schmerzen und das Erlegen bei Bewußtsein wirksam auszuschließen. Mit dem schnöden Mammon kann man dieses Ausmaß von Tierleid nicht rechtfertigen!