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09.03.2013 | 13:17 | Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung 

Kaninchenhaltung in Tierschutz-Verordnung aufgenommen

Berlin - Erstmals werden detaillierte Haltungsbedingungen für die gewerbliche Kaninchenhaltung und –zucht in Deutschland gesetzlich geregelt.

Kaninchenhaltung
(c) proplanta
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung zur Notifizierung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Demnach werden konkrete Vorgaben an die Gestaltung der Haltungseinrichtungen gemacht, wie die Bodenbeschaffenheit, das Angebot von Rückzugsflächen und die Betreuung und Pflege. So werden die Tierhalter stärker in die Pflicht genommen und müssen künftig mindestens zweimal täglich Kontrollen durchführen. Bestimmte Prophylaxemaßnahmen werden ebenfalls Pflicht.

Ausreichende Luft- und Lichtzufuhr sollen unter anderem gewährleisten, dass die Ammoniakkonzentration in den Ställen auf das unvermeidbare Minimum beschränkt wird. Mindestvorgaben zur Bodenfläche sorgen bei den Masttieren für ausreichend Platz im Stall. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner erklärte am Freitag in Berlin: „Mit dieser Verordnung verbessern wir die Haltungsbedingungen der Tiere in der gewerblichen Kaninchenhaltung. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz. Auf Basis der konkreten Vorgaben wird die Ahndung von Verstößen gegen den Tierschutz auch für die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder einfacher."

Die Verordnung sorgt für mehr Transparenz und erleichtert auf diese Weise die Überwachung der Betriebe durch die Behörden der Länder. So muss der Tierhalter über seine Bestände genaue Aufzeichnungen führen. Wer Zuchtkaninchen hält, wird verpflichtet, den Zuchtverlauf zu dokumentieren, zum Beispiel die Zahl der Würfe pro Häsin und die Zahl der Jungtiere pro Wurf. Die neuen Anforderungen gehen zudem auf die speziellen arteigenen Bedürfnisse der Kaninchen ein. So orientiert sich der Verordnungsentwurf an dem typischen Bewegungsverhalten von Kaninchen, wie die so genannten Hoppel-Sprünge.

Eine verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege der Masttiere wird sichergestellt. Sie dürfen nicht isoliert gehalten werden. Kaninchen haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Sie bilden stabile Gruppen und nehmen häufig Kontakt miteinander auf. Alle Tiere müssen Zugang haben zu strukturiertem Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Nagematerial. Damit wird dem typischen Verhalten wie Nagen, Scharren oder Graben Rechnung getragen.

Bisher gelten für die erwerbsmäßige Zucht und Haltung von Kaninchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - spezifische Vorschriften hingegen existierten bisher nicht. Nach der Beratung des neuen Verordnungsentwurfes mit den Bundesländern, Verbänden und der Tierschutzkommission wurde die Verordnung nun der Europäischen Kommission übermittelt. Zeitgleich wird der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet.

Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Vorschriften erfordern teilweise Neu- und Umbaumaßnahmen bestehender, praxisüblicher Haltungseinrichtungen für Zucht- und Mastkaninchen. Bei den bestehenden Haltungsanlagen wird den Tierhaltern für diese Maßnahmen eine Übergangsfrist von höchstens acht Jahren eingeräumt. Alle anderen Regelungen müssen unmittelbar umgesetzt und bei Neubauten ohnehin berücksichtigt werden. (bmelv)
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Kommentare 
Adrienne Kneis schrieb am 11.03.2013 20:41 Uhrzustimmen(148) widersprechen(125)
Dieser Schritt war mehr als überfällig! Auch mir ist die äußerst lange Übergangsfrist für die Umbaumaßnahmen bestehender Haltungsanlagen unverständlich! Das qualvolle Leben der Tiere in solchen Anlagen sollte Grund genug für eine kurz gefasste Übergangsfrist! Kaninchenschlachthof - Wie ein fühlendes Lebewesen zum Produkt wird: Der Weg in den Tod http://www.vgt.at/filme/fotos/recherchen/kaninchenschlachtung/index.php Tiere empfinden wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück.... «Ich bin Leben, das Leben will, inmitten von Leben, das Leben will. » Albert Schweitzer
Blaukehlchen schrieb am 10.03.2013 00:43 Uhrzustimmen(132) widersprechen(158)
Endlich hat man den längst überfälligen Handlungsbedarf erkannt. Nicht nachvollziehbar sind die langen (8 Jahre!!) Übergangsfristen. Nicht selten bleibt auch nach diesen Übergangsfristen noch alles beim Alten. Kontrollen und Strafen - zumeist Fehlanzeige, Beispiel Kastenstände für Schweine, Legebatterien, Pelztierfarmen .. Und die Tiere leiden weiter!
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