Einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung hat der
Agrarausschuss der Länderkammer diese Woche mit großer Mehrheit angenommen.
In seiner Begründung veranschlagt der Ausschuss den Anteil der Eier in verarbeiteten Lebensmitteln auf annähernd 50 % vom Gesamtmarkt. Anders als bei nicht verarbeiteten Eiern hätten die Verbraucher bisher keine Möglichkeit, die Haltungsart der Legehennen in die Kaufentscheidung bei Lebensmitteln in Fertigpackungen einfließen zu lassen, die verarbeitete Eier oder Eiprodukte enthielten.
Eine Neuregelung sollte der Ländermehrheit zufolge gleichermaßen für Eier mit deutscher wie auch ausländischer Herkunft gelten. Ferner sollen die Angaben zur Herkunftsart EU-weit nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Bedarfsgegenstände und zubereitete Speisen gelten. Zur Überwachung des Eiermarktes sollen laut Ausschussempfehlung zügig die Voraussetzungen für eine Bund-Länder-Kommunikationsplattformgeschaffen werden.
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Legehennen auf vorverpackten Lebensmitteln eine Absage erteilt. Zur Begründung hatte die Regierung den großen bürokratischen Aufwand angeführt, mit dem eine solche Kennzeichnung für die Unternehmen und die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden verbunden wäre. Zudem stünden Verbrauchern, die verarbeitete Eier aus Käfighaltung vermeiden wollten, bereits heute auf freiwilliger Basis gekennzeichnete Lebensmittel zur Verfügung. (AgE)