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12.04.2014 | 13:28 | Bundesjagdgesetz 

Jagdverbot in Schleswig-Holstein durchgesetzt

Kiel - Erfolg für Jagdgegner in Schleswig-Holstein: Zwei Grundeigentümer aus dem Kreis Steinburg haben nach der Änderung des Bundesjagdgesetzes das erste Jagdverbot im Norden erstritten.

Jagd in Privatwald verboten
(c) proplanta
Das ihnen gehörende 6,4 Hektar große Grundstück wurde aus ethischen Gründen «befriedet».

Das Jagdverbot gilt ab Anfang April, bestätigte Eigentümer Marco Bernardi am Freitag. Ursprünglich sollte das Jagdrecht bis 2029 ausgübt werden dürfen.

Er bemühe sich mit seiner Frau seit Jahren darum, eine Ruhezone für Wild zu schaffen, sagte Bernardi. Dort lebten auch seltene Vogelarten. 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Grundeigentümer die Jagd auf ihrem Boden nicht dulden müssen. Das deutsche Jagdrecht musste angepasst werden.

In Schleswig-Holstein wurden nach Angaben des Umweltministeriums bisher 23 Anträge auf Befriedung gestellt. Die Prüfung der übrigen 22 Fälle dauere unter Umständen noch etliche Wochen. (dpa/lno)
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Kommentare 
fischera schrieb am 14.04.2014 19:07 Uhrzustimmen(110) widersprechen(102)
Frau Hantsch, warum ist der Fasan arm ? Warum haben Sie das Schonzeitvergehen nicht zur Anzeige gebracht ? Schauen Sie doch hier einmal rein vielleicht können Sie einen wertvollen Beitrag leisten ! lhttp://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/federwild/fasan/ Informieren Sie sich einmal über den Winter 1978/79, hier Seite 2. Wenn Sie nicht alles lesen möchten, bitte aber den Absatz 5. Fazit http://jaegerstiftung.de/files/pdf/Ergebnis_der_Fasanenstudie.pdf Wenn Kritiker der Jagd, mal etwas mehr als nur SCHREIBEN würden, sehe es da draußen schon viel besser aus. Ich danke für Ihre Zeit
Gutmenschen und Ähnliches schrieb am 14.04.2014 12:26 Uhrzustimmen(95) widersprechen(110)
Jarhunderte Alte Traditionen werden abgeschaft aber andere Blödsinnigkeiten im alltäglichen Leben werden fusioniert und gefördert! Das sind Geistig Arme Leute am Werke die so denken!!!!
Grünrock 2.0 schrieb am 14.04.2014 11:25 Uhrzustimmen(91) widersprechen(103)
und monika, hast du den jäger dann angezeigt? tiere in der schonzeit zu schießen ist nicht richtig und verboten, der jäger würde sicher seinen jagdschein verlieren und müsste zudem seine waffen abgeben. ich denke aber eher, du pauschalierst hier unnötig rum und verebreitest halb-wahrheiten und meinungen. das zeigt schon die aussage über tontauben. wenn die jäger nicht wären, wer würde deiner meinung dann schädlinge kurz halten? du etwa? du würdest es wahrscheinlich nicht mal merken, wenn die die wildschweine ins auto rennen. oder besser, wie siedeln wolf und bär wieder an. wenn die ersten menschen dann zu schaden kommen, wird man sich sicher an dich wenden.
Monika Hantsch schrieb am 13.04.2014 17:16 Uhrzustimmen(94) widersprechen(75)
ich finde es toll, dass sich da endlich mal was bewegt. Jäger haben auf privatem Eigentum nun mal nichts zu suchen. Und die Nähe zu den Häusern muß unbedingt erweitert werden. Am Besten wäre, sie dürfen eh´nur noch auf Tontauben schießen ! Hab gerade einen Bericht gelesen, dass sie Fasane merkwürdig wenig werden ! - Ist das ein Wunder bei der Schiesswütigkeit unserer Grünröcke ? ! Die ballern die armen Vögel sogar in der Schonzeit ab, hab ich selbst erlebt !
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