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18.06.2015 | 15:21 | Hühnerhaltung 

Landrat bezeichnet Kleingruppenhaltung als Hühner-KZ

Berlin - Zutiefst erschüttert und entsetzt zeigt sich Günter Scheper als Vizepräsident des ZDG und Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei angesichts einer Äußerung des Landrats des Landkreises Dingolfing-Landau, der die Kleingruppenhaltung für Legehennen in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung als "Hühner-KZ" bezeichnet hatte.

Hühner-KZ  Offener Brief an Landrat Heinrich Trapp
(c) proplanta
Eine derartige Äußerung sei für die Gesamtheit der deutschen Legehennenhalter völlig inakzeptabel und schlicht nicht hinnehmbar, schreibt Günter Scheper in einem Offenen Brief an Landrat Heinrich Trapp: "Mit Ihrem deplatzierten Vergleich bagatellisieren Sie das Leiden der Holocaust-Opfer und stellen die deutschen Legehennenhalter mit NS-Verbrechern gleich - obwohl diese, wohlgemerkt, nichts anderes tun, als nach einem in Deutschland rechtlich zugelassenen Haltungssystem zu wirtschaften!" Scheper fordert Trapp auf, seine Aussage zurückzunehmen und sich öffentlich bei den deutschen Legehennenhaltern zu entschuldigen. (Pd)
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Kommentare 
Karin Ulich schrieb am 19.06.2015 18:48 Uhrzustimmen(153) widersprechen(72)
Ob für die heutigen Legekäfige - irreführend "Kleingruppe" genannt - der Begriff "Hühner-KZ" angebracht ist? Die Hennen leiden unter den Gesundheitsschäden der nicht artgerechten Haltung. Es hat sich nicht viel für sie geändert im Vergleich zu den früher verwendeten Käfigbatterien. Jedenfalls gewann 1976 Prof. Dr. Bernhard Grzimek einen Prozess: Er durfte Weiterhin Hühner-KZ sagen. Auch die überlebenden KZ-Insassen Kirchenpräsident Martin Niemöller und Dr. F. Wankel hatten bestätigt, dass dieser Vergleich angemessen sei. Vielleicht sollten sich die Hennenhalter mit Empörung zurückhalten. Es könnte sein, dass die Verbraucher mal in diese Käfighaltungen sehen möchten, um sich selbst ein Urteil zu bilden.
Nachgedacht schrieb am 18.06.2015 20:03 Uhrzustimmen(155) widersprechen(177)
Es war sicher nicht die Absicht des Landrates, das Leid der Opfer der Shoa in Abrede zu stellen, er wollte vielmehr auf das Leiden der Tiere in Käfigsystemen, zu welchen die euphemistisch so genannte Kleingruppenhaltung gehört, ausdrücken. Dieses Leid ist ja real vorhanden. Die Tiere leiden nachweislich zum großen Teil an Fußballenschäden, Osteoporose und Knochenbrüche sind ebenfalls ein vielerforschtes Thema in Bezug auf ausgestaltete Käfige, zu welchen diese Haltungsform gehört. Wissenschaftler wie z. B. Prof. Fölsch und andere kritisierten daher neben Tierschützern und Bürgern schon damals die Zulassung dieser Haltungsform scharf. Die vom Bundesverfassugnsgericht schon 1999 definierten Grundbedürfnisse der Tiere werden nicht hinreichend erfüllt. Dass man Tiere so halten soll, dass ihnen durch die Haltung weder Schmerzen noch Leiden entstehen, ist im Tierschutzgesetz in Par. 2 festgelegt, der allgemeine Schutz von Tieren ist Staatsziel im Sinne des Art. 20a unseres Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte aufgrund einer Normenkontrollklage schon 1999 eine Änderung der Tsch. Nutztierhaltungsverordnung gefordert, um eine Durchsetzung des Tierschutzgesetzes zu ermöglichen. Dies wurde 2001 von Frau Künast umzusetzen versucht, doch 2005 kippte Seehofer die Sache mit Hilfe der wankelmütigen SPD, die zuvor beteuert hatte, ein Zurück zum Käfig werde es mit ihr nicht geben. Die Kleingruppe ist ein Käfig und die bekannten Nachteile sind - wenn auch nicht ganz so ausgeprägt - weiterhin vorhanden. Selbst die verbreitete Bodenhaltung führt zu Fußballenschäden und Brustschäden in inakzeptablem Ausmaß? Jeder weiß, dass Hühner Tiere sind. Die Frage ist aber: Darf man Tiere so quälen? Ich denke, nein - und die Mehrheit der Verbraucher fordert mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung - nach einer Umfrage des Bauernverbandes und trotz aller Euphemismen des ZDG, der CMA und der IMA. Wenn man nicht einmal Tiere so quälen darf - dann natürlich erst recht keine Menschen! Fazit 1: Das Verbrechen der Shoa war unglaublich groß! Fazit 2: Auch das kleinere Übel des Leidens der Tiere ist keineswegs hinnehmbar, denn Tiere sind fühlende Lebewesen! Ich selbst würde diesen Vergleich nicht benutzen, doch ist offensichtlich, dass der ZDG hier vom Thema ablenkt: Dem Leiden der Tiere!
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