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30.11.2015 | 17:04 | Risikobewertung 

Erneut Kritik am Zulassungsverfahren für Glyphosat

Brüssel - Im Streit um die geplante Wiederzulassung des Breitbandherbizids Glyphosat durch die Europäische Union haben Kritiker nachgelegt:

Glyphosat-Zulassungsverfahren
(c) proplanta
Eine internationale Gruppe von Wissenschaftlern um den US-amerikanischen Biostatistiker Prof. Christopher PortIer unterstreicht ihre Bedenken in einem aktuellen Brief an mehrere Einrichtungen und Politiker, darunter die EU-Kommission, das Europaparlament, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

In dem Schreiben stellen sich die Akademiker hinter die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), die Glyphosat als “wahrscheinlich krebserregend für den Menschen” einstufte. Sie verlangen von den europäischen Entscheidungsträgern, auf eine Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs zu verzichten. Die Evaluierung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das die Annahme einer krebserregenden Wirkung von Glyphosat für unbegründet hält, wird abgelehnt.

Für die Wissenschaftler, die ausdrücklich “nur ihre persönliche Meinung” wiedergeben, sind die BfR-Ergebnisse “fundamental und wissenschaftlich mit Fehlern behaftet”. Grundsätzlich halten sie das IARC für vertrauenswürdiger. “Die BfR-Entscheidung ist nicht glaubwürdig, weil sie nicht von den Daten gestützt wird und nicht auf offene und transparente Weise zustande kam”, heißt es in dem Text.

Portier wird morgen auf Einladung des Grünen-Europaabgeordneten Martin HäuslIng auch an einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema in Brüssel teilnehmen.
AgE
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Kommentare 
Kutusow schrieb am 02.12.2015 07:50 Uhrzustimmen(43) widersprechen(52)
Es muss ja nicht jeder meiner Meinung sein, aber so recht verstehe ich nicht, was daran kritikwürdig ist, erfahren zu wollen, wie die IARC bzw. die Gruppe um Prof. Portler zu ihrer Einschätzung zu Glyphosat gelangt ist. Wenn es heißt, "wahrscheinlich krebserregend", dann kann doch auch mal umfassend dargelegt werden, wie die Studien der IARC dazu durchgeführt wurden. Wo kann das nachgelesen werden? Die wenigsten dürften auch wissen, was die IARC so noch alles als "wahrscheinlich krebserregend" einstuft. Wenn man das alles beachten wollte, müsste man sich wohl still in eine Ecke setzen und dürfte gar nichts mehr machen und dürfte viele Dinge auch gar nicht mehr essen, weil sie "wahrscheinlich krebserregend" sind. Auf der anderen Seite, wenn Glyphosat verboten wird, dann werden entweder andere Herbizide angewendet bzw. es ist ein deutlich höherer mechanischer Aufwand zur Unkrautbekämpfung notwendig, der Agrarprodukte teurer macht. Und zum Schluss natürlich auch einen höheren Dieselverbrauch nach sich zieht! Das ist dann der Beitrag der Landwirtschaft gegen den Klimawandel? Mehr Diesel, mehr CO² und dadurch natürlich auch mehr Feinstaub?
Kutusow schrieb am 01.12.2015 08:24 Uhrzustimmen(74) widersprechen(59)
Leider geht aus dem Bericht wieder nicht hervor, wie die Studien durchgeführt wurden, die das IARC zu der Einschätzung, Glyphosat ist "wahrscheinlich krebserregend", kommen ließen. Sind diese Studien unter Praxisbedingungen, also unter Einhaltung der Anwendungsvorschriften durchgeführt worden oder z. Bsp. unter Laborbedingungen, die nicht der praktischen Anwendung entsprechen? So trägt dieser Bericht eher zur Verunsicherung bei, statt zu sachlicher Information. Und die Wissenschaftler geben "nur ihre persönliche Meinung" wieder, d.h. ihre Einschätzungen beruhen nicht auf wissenschaftlicher Grundlage sondern lediglich auf subjektiven Annahmen. Klarheit in die Frage, ob Glyphosat nun krebserregend ist oder nicht, ist so jedenfalls nicht gekommen!
agricola pro agricolas schrieb am 30.11.2015 19:48 Uhrzustimmen(96) widersprechen(102)
Dringlichst gehörte von Seiten des DBV in vorstehender Eventualposition, die eine im Zusammenhang stehende Gefahr der Kanzerogenität nicht glaubhaft von der Hand zu weisen vermag, im Rahmen eines einzuführenden Verbandsklagerechtes abgedeckt; ebenso wäre ein verbindliches Haftungsrecht für die unterschiedlichsten Herstellerfirmen angezeigt u. schnellstens rechtlich zu installieren. Gerade unser Gesetzgeber, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, ist hier nachhaltigst gefordert im Sinne der diesem obliegenden Für- und Vorsorgeverpflichtung sowohl für die Vielzahl der Verbraucher, gerade aber auch zum Wohle der unzähligen Anwender. Kumulative Effekte wurden meines Wissens in letzterem Falle noch über keinen längeren Zeitraum jemals wissenschaftlich neutral untersucht. Es kann nicht angehen, dass Tierwohl stetig durch sämtlichste Gazetten geistert u. man einen Anwenderschutz in durchaus brisanten Fällen gänzlichst auszublenden vermag. Glyphosat ist keinesfalls alternativlos, auch nicht in der Landwirtschaft!!! Wenn sich die EFSA sowie auch unser BFR mit den dort beheimateten Entscheidungsträgern als prüfende Aufsichtsgremien jeweils in persona der Ungefährlichkeit sowie einer völligen gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Glyphosat, derzeit mit dem „Chemie-Heiligenschein“ versehen, SOOOO absolut sicher sind, hat man innerhalb selbigen Personenkreises wohl mit vorstehend angedachter Vorgehensweise überhaupt keine Probleme, oder liege ich da etwa falsch!!!? - Nicht dass wir das gleiche Schicksal erleiden, wie es uns aktuell im Falle des VW-Skandales erst jüngst ereilt hat. In den USA wird VW als Firma zur Verantwortung herangezogen und muss eine Klagewelle über sich ergehen lassen, so dass doch einige Konzernmanager unruhige Nächte beschert wurden. Und wie sieht hier die Rechtslage in Deutschland aus!? Wenn nicht grobe Fahrlässigkeit bzw. arglistige Täuschung definitiv nachgewiesen werden kann, geht selbiger Personenkreis bei uns straffrei aus dem Rennen...!(?)
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