Der
DBV appelliert an die Abgeordneten, den Vorschlägen der Kommission nicht zuzustimmen. Diese Position wird auch vom Präsidium des europäischen Bauernverbandes COPA unterstützt. Beide Organisationen begründen ihre ablehnende Haltung damit, dass mit dem Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln der Anbau von heimischen Eiweißpflanzen auf diesen Flächen deutlich erschwert würde. Damit würde die mit dem Greening ebenfalls angestrebte Stärkung der heimischen Eiweißproduktion verloren gehen, mit der Folge wieder steigender Abhängigkeit insbesondere von Sojaimporten aus Drittländern. Des Weiteren widerspricht der Kommissionsvorschlag der Willensbekundung der Kommission, die Regelungen zur Gemeinsamen
Agrarpolitik zu vereinfachen.
Die
EU-Kommission stellte gestern (13.02.2017) ihre Änderungsvorschläge zur Greening-Verordnung in einer Sondersitzung des EP-Agrarausschusses den Parlamentariern vor. Der Rechtsakt soll voraussichtlich heute (14.02.2017) in der EU-Kommission angenommen werden und danach an Rat und Parlament übermittelt werden. Beide Institutionen haben dann eine zweimonatige Einspruchsfrist.