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17.02.2017 | 09:27 | Richtwertüberschreitung 

Landesamt rechtfertigt späte Bekanntgabe von Acrylamid-Werten

Erlangen - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die späte Veröffentlichung von Acrylamid-Werten in Lebkuchen mit rechtlichen Vorgaben begründet.

Lebkuchen
(c) proplanta
Bei der Veröffentlichung von Messergebnissen mit Herstellernamen müssten die Firmen vorher angehört werden, sagte am Donnerstag eine Sprecherin der Behörde in Erlangen. Dafür gebe es Fristen.

Erst am vergangenen Montag seien die Bescheide an die Hersteller «bestandskräftig» geworden. Am Mittwoch hatte das LGL die Ergebnisse im Internet veröffentlicht.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte kritisiert, dass die Ergebnisse erst jetzt veröffentlicht wurden - sieben Wochen nach Weihnachten. Alle Lebkuchen seien inzwischen gegessen.

Bei einer Untersuchung im November hatte das LGL in mehreren Lebkuchen höhere Mengen Acrylamid festgestellt. In etwa jeder zehnten der 132 untersuchten Proben war der Richtwert von einem Milligramm Acrylamid pro Kilogramm überschritten worden.

Acrylamid steht im Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen. Einen gesetzlichen Grenzwert gibt es nicht. Die Behörden orientieren sich daher an Richtwerten der EU-Kommission. Acrylamid entsteht beim starken Erhitzen in zahlreichen kohlenhydratreichen Lebensmitteln wie Backwaren oder Pommes frites.
dpa/lby
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Kommentare 
cource schrieb am 17.02.2017 09:46 Uhrzustimmen(65) widersprechen(40)
die gesamte deutsche hausmannskost begünstigt stoffwechsel- und in deren folge krebserkrankungen, wer in der lage ist sich von 100%iger veganer rohkost - obst/gemüse/kräuter - zu ernähren, der kann der deutschen volksmästung entkommen
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