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12.05.2017 | 06:25 | Preisanstieg für Ackerland bremsen 

Neues Grundstückverkehrsrecht zur Regulierung der Bodenpreise

Hannover - Als erstes Bundesland will Niedersachsen in einem neuen Grundstücksverkehrsrecht eine Kauf- und Pachtpreisbremse für Ackerböden einführen.

Bodenmarkt in Niedersachsen
Neues Grundstückverkehrsrecht soll Preisanstieg für Ackerland bremsen. (c) proplanta
«Bauern sollen sich die Pacht oder den Kauf landwirtschaftlicher Flächen leisten können», sagte Agrarminister Christian Meyer (Grüne) am Donnerstag. Er gehe davon aus, dass das Gesetz bis zum Jahresende vom Landtag verabschiedet werde.

Ähnlich wie bei Mietpreisen soll künftig in jeder Region ein ortsüblicher Durchschnitt für Kauf- und Pachtpreise von Böden ermittelt werden. Liegt der verlangte Preise deutlich darüber, wird ein Bußgeld fällig. Ziel ist es, die bäuerliche Agrarstruktur mit Familienbetrieben zu sichern. 
dpa/lni
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Kommentare 
Landwirt schrieb am 23.06.2021 10:41 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Haben sich eigentlich diejenigen einmal überlegt, was (gezielt und beabsichtigt) fallende Kaufpreise für Land bedeuten? Wertverlust für alle diejenigen Landwirte, die schon Eigentümer von Land sind! Daraus würde resultieren, dass ein Landwirt mehr Land verkaufen müsste, um neue Gebäude bauen zu können oder Maschinen kaufen zu können. So ein unsinniger Vorschlag, liebe Sozis. Es wird überdies denjenigen der Schutz vor der Inflation genommen, die Land haben, da sich nur andere Sachwerte/Investitionsgüter wie Aktien und Miethäuser dann noch positiv entwickeln werden.
agricola pro agricolas schrieb am 12.05.2017 11:36 Uhrzustimmen(39) widersprechen(28)
Wann feierte Deutschland die Wiedervereinigung? Werter Herr Meyer, obige Zeiten wähnte ich der Vergangenheit angehörig.

Es kann nicht angehen, dass ein Agrarminister sich bemüßigt sieht, alles toppend sogar missbräuchlich unter einem ordnungsrechtlichen Maßnahmenkatalog Hand anlegen zu dürfen an fremdem Eigentum. Grund und Boden stellen nach dem deutschen Grundgesetz für ALLE Bürger ein höchstes schützenswertes Gut dar. Die Herangehensweise der Grünen an ein Boden- und Pachtrecht in der angedachten Art und Weise rüttelt massiv an unseren freiheitlich demokratischen Grundwerten.

Wie viele Grundeigentümer gibt es, werter Herr Meyer, wo Sie nun unter höchst umstrittener Anmaßung von staatlicher Hand gesteuert in vorderster Priorität Hand anzulegen gedenken!? Kennen Sie die Daten und Fakten zum Pachtflächenanteil in Ihrem Bundesland? Wer legitimiert Sie als gewählten Volksvertreter, sich derart überheblich über geltendes Recht in schon missbräuchlich anmutender Kompetenz hinwegsetzen zu dürfen!? Drei goldene Regeln bestimmen den Immobilienpreis: Die Lage - die Lage - und nochmals die Lage.

Was mich persönlich als konventioneller Bauer sehr interessieren würde: Außen vor lassend die unrühmliche Ausnahme des Negativ-Paradebeispiels der KTG Agrar SE mit allen mehr als fraglichen Machenschaften- untersteht ein Eigentumswechsel mit Vollzug im Grundbuch in der BRD generell einer notariellen Vertragspflicht mitsamt aller damit einhergehenden Regularien. Hernach wird nach dem Grundstücksverkehrsgesetz Grunderwerbssteuer fällig. Wie, werter Herr Meyer, füllen Sie aufgrund Ihrer angedachten gesetzlich verankerten Höchstpreisbremse ein zügig klaffendes Loch in Ihrer steuerlichen Haushaltskasse!? Wird aufgrund Ihres „überarbeiteten“ agrarpolitischen Richtlinienkataloges „Grund und Boden“ kompensatorisch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer Zug um Zug fällig!?

Eine staatlich reglementierte Pachtpreisbremse stellt in erster Linie einen massiven Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit aller Landwirte dar. Niemand ist verpflichtet, astronomische Pachtpreiszugeständnisse als Bewirtschafter zu machen, um in ein Flächennutzungsrecht einzutreten. Sind die Grünen eigentlich im Bilde darüber, wie viele Altenteiler -Klein- und Kleinsteigentümer- sich aktuell über den Pachtzins ihre Altersversorgung zusätzlich sichern müssen, um nicht vollends in der Altersarmut dahinvegetieren zu müssen. An diesem extremen Abhängigkeitsverhältnis legen Sie nun, werter Herr Meyer, von wem legitimiert gnadenlos Hand an!?

In Niedersachsen lebt man in naher Zukunft also nicht mehr in einer freien sozialen Marktwirtschaft sondern zwangsbeglückt übergeleitet in welchem System!? Derart wirres Gedankengut innerhalb unseres freiheitlich demokratischen Systems kann nur ungläubiges Kopfschütteln hervorrufen. Muss man hier nicht Parallelen zu dem erst jüngsten Fehlurteil des BGH in der Thematik „Grünland-/Ackerstatus“ erkennen wollen!? Wer darf es sich künftig anmaßen, administrative Vorgaben hinsichtlich der preislich bindenden rechtlichen Konstellationen über die Nutzungsentgeltentschädigungen von Pachtflächen auszuarbeiten? Welche massiven Eingriffe werden widersinnig gegen den Schutz des deutschen Grundgesetzes dem einzelnen Flächeneigentümern damit auferlegt!? Reglementiert dann eine natürliche Person N.N. in vollkommener Willkür die Flächenverteilung innerhalb deutscher Grenzen unter welchen Vorgaben und inhärenten Befindlichkeiten!?

Nein, werter Herr Meyer, so geht‘s eben nicht. Als konventioneller Bauer kann ich eine solche Herangehensweise im Zuge „grüner Bauern-Zwangsbeglückung“ keineswegs gutheißen. - Begründen nicht gerade derartige Weichenstellungen einen rasanten Rückgang Ihres grünen Wählerklientels.
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