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13.05.2017 | 09:21 | Wildernde Hunde 

Einigung im Streit um erschossenen Hund

Waren / Neubrandenburg - Der Rechtsstreit um einen Jäger, der bei Waren an der Müritz einen streunenden Hund erschossen hat, ist beigelegt.

Wildernder Hund?
Streunenden Hund erschossen - Einigung im Rechtsstreit mit Jäger. (c) proplanta
«Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass der Mann als Auflage 1.500 Euro zugunsten eines Tierheimes zahlt», sagte ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Donnerstag. Damit sei der für den 19. Mai geplante Berufungsprozess hinfällig.

Der 61 Jahre alte Jäger hatte am Warener Amtsgericht eingeräumt, den Bärenhund im Juni 2015 in seinem Revier bei Alt Schloen erschossen zu haben. Das Tier habe mit einem zweiten Hund gewildert. Die Hunde stammten von einem nahegelegenen Urlauberhof. Dessen Besitzer hatte den erschossenen Hund später gefunden und den Jäger angezeigt.

Das Amtsgericht hatte den 61-Jährigen im April 2016 wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 1.800 Euro Geldstrafe und drei Monaten Jagdverbot verurteilt. «Das Tier ist ohne vernünftigen Grund getötet worden», hatte der Richter das Urteil begründet. Zudem sei der Mann gar nicht berechtigt gewesen, wildernde Tiere zu töten. Die dagegen eingelegte Berufung sei nun zurückgenommen worden, hieß es
dpa/mv
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Kommentare 
unverständnis schrieb am 21.06.2017 12:40 Uhrzustimmen(22) widersprechen(8)
einen Hund zu erledigen kann, wenn er dem richtigen Besitzer gehört, übel für den Jäger ausgehen, denn nachts ist es dunkel im Wald....
cource schrieb am 21.05.2017 09:29 Uhrzustimmen(22) widersprechen(28)
die hundehalter sind wirklich bescheuert, nur weil sie unbedingt was zum füttern/streicheln/bestrafen/abreagieren brauchen, nehmen sie unsummen an futter/medizin/rechtsstreitigkeiten usw in kauf---befreit euch von dieser ersatzbefriedigung
hans schrieb am 14.05.2017 20:31 Uhrzustimmen(34) widersprechen(26)
Bin seit dreißig Jahren Jäger und würde niemals ohne mehrmaliges Ansprechen von Herrchen auf seinen Hund, zur (Un)-Tat schreiten. Bis heute hat das immer gut funktioniert. Sollte dies einmal nicht den gewünschten Effekt haben, gibt es andere Möglichkeiten den Hundebesitzer zur Rechnung bzw. Verantwortung zu ziehen. Ich hätte in der heutigen Zeit, auch große Sorge, mich der Rachsucht eines möglicherweise gefährlichen Menschen auszuliefern. Bin schon mal im Wald von angeblichen Tierschützern bedroht und bespuckt worden. Hätte ich vorher noch ihren Nuttenpfiffi erlegt, wäre meine Frau jetzt Witwe.
GustavGans schrieb am 14.05.2017 18:21 Uhrzustimmen(27) widersprechen(39)
1500,- ist ja wohl ein Witz. Der Typ sollte erst mal den Jagdschein abgeben. Wer meinen Hund abknallt wird teurer dafür bezahlen...
lola schrieb am 14.05.2017 13:12 Uhrzustimmen(23) widersprechen(11)
In der Stadt hab ich ständig Angst, dass meine Hündin nen Köder frisst und in den Wald gehen wir nur noch mit Neonweste und Neonleine. Menschen sind doof!
brausebär schrieb am 13.05.2017 18:53 Uhrzustimmen(30) widersprechen(35)
Über zu viel Wild im Revier und hohe Abschluss-Vorgaben jammern...Wenn dann mal ein Hund wildert oder gar ein Wolf auftaucht, juckt vielen Jägern gleich der Finger. Ich bin ohnehin der Meinung, daß von alten, fast blinden oder sogar angetrunkenen Jägern, ein erheblich höheres Risiko, einer nicht waidgerechten Tötung für alle Waldbewohner und Besucher ausgeht.
Die Tötung eines wildernden Hundes, sollte grundsätzlich, von einer Behörde/Ordnungsamt beantragt u. angeordnet werden. Diese Entscheidung sollte nicht eine Person treffen, die ein Hobby ausübt.
Bei uns werden Wölfe und auch geschützte Raubvögel, durch Jäger zur Strecke gebracht. Evtl. ist es an der Zeit, die Befähigung zur Jagdberechtigung, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Direktzahler schrieb am 13.05.2017 18:43 Uhrzustimmen(27) widersprechen(29)
Ein Richter hat nach besten Wissen und Gewissen zu entscheiden,etwas was dir anscheinend fremd zu seien scheint.
waldschrat schrieb am 13.05.2017 17:30 Uhrzustimmen(27) widersprechen(31)
Zu Cource: Ein frei laufender Hund, wildert noch nicht! Erst wenn der Hund das Stück reißt, ist der Tatbestand der Wilderei erfüllt. Einen hetzenden Hund zu entnehmen, führt zu Ärger! Im übelsten Fall, landet der Waidmann selber im Krankenhaus...
cource schrieb am 13.05.2017 09:29 Uhrzustimmen(40) widersprechen(22)
schönes beispiel dafür, dass kein richter objektiv ist sondern immer nach gutdünken entscheidet, denn: 1. hat kein hund etwas ohne herrchen im gelände zu suchen 2. wenn dann nur angeleint mit herrchen 3. herrenlose hunde außerhalb von ortschaften müssen sogar entnommen werden
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