unverständnis schrieb am 21.06.2017 12:40 Uhr | (23) (8) |
einen Hund zu erledigen kann, wenn er dem richtigen Besitzer gehört, übel für den Jäger ausgehen, denn nachts ist es dunkel im Wald....
cource schrieb am 21.05.2017 09:29 Uhr | (23) (28) |
die hundehalter sind wirklich bescheuert, nur weil sie unbedingt was zum füttern/streicheln/bestrafen/abreagieren brauchen, nehmen sie unsummen an futter/medizin/rechtsstreitigkeiten usw in kauf---befreit euch von dieser ersatzbefriedigung
hans schrieb am 14.05.2017 20:31 Uhr | (34) (26) |
Bin seit dreißig Jahren Jäger und würde niemals ohne mehrmaliges Ansprechen von Herrchen auf seinen Hund, zur (Un)-Tat schreiten. Bis heute hat das immer gut funktioniert. Sollte dies einmal nicht den gewünschten Effekt haben, gibt es andere Möglichkeiten den Hundebesitzer zur Rechnung bzw. Verantwortung zu ziehen. Ich hätte in der heutigen Zeit, auch große Sorge, mich der Rachsucht eines möglicherweise gefährlichen Menschen auszuliefern. Bin schon mal im Wald von angeblichen Tierschützern bedroht und bespuckt worden. Hätte ich vorher noch ihren Nuttenpfiffi erlegt, wäre meine Frau jetzt Witwe.
GustavGans schrieb am 14.05.2017 18:21 Uhr | (28) (40) |
1500,- ist ja wohl ein Witz. Der Typ sollte erst mal den Jagdschein abgeben. Wer meinen Hund abknallt wird teurer dafür bezahlen...
lola schrieb am 14.05.2017 13:12 Uhr | (23) (12) |
In der Stadt hab ich ständig Angst, dass meine Hündin nen Köder frisst und in den Wald gehen wir nur noch mit Neonweste und Neonleine. Menschen sind doof!
brausebär schrieb am 13.05.2017 18:53 Uhr | (30) (35) |
Über zu viel Wild im Revier und hohe Abschluss-Vorgaben jammern...Wenn dann mal ein Hund wildert oder gar ein Wolf auftaucht, juckt vielen Jägern gleich der Finger. Ich bin ohnehin der Meinung, daß von alten, fast blinden oder sogar angetrunkenen Jägern, ein erheblich höheres Risiko, einer nicht waidgerechten Tötung für alle Waldbewohner und Besucher ausgeht.
Die Tötung eines wildernden Hundes, sollte grundsätzlich, von einer Behörde/Ordnungsamt beantragt u. angeordnet werden. Diese Entscheidung sollte nicht eine Person treffen, die ein Hobby ausübt.
Bei uns werden Wölfe und auch geschützte Raubvögel, durch Jäger zur Strecke gebracht. Evtl. ist es an der Zeit, die Befähigung zur Jagdberechtigung, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Direktzahler schrieb am 13.05.2017 18:43 Uhr | (28) (29) |
Ein Richter hat nach besten Wissen und Gewissen zu entscheiden,etwas was dir anscheinend fremd zu seien scheint.
waldschrat schrieb am 13.05.2017 17:30 Uhr | (28) (31) |
Zu Cource: Ein frei laufender Hund, wildert noch nicht! Erst wenn der Hund das Stück reißt, ist der Tatbestand der Wilderei erfüllt. Einen hetzenden Hund zu entnehmen, führt zu Ärger! Im übelsten Fall, landet der Waidmann selber im Krankenhaus...
cource schrieb am 13.05.2017 09:29 Uhr | (40) (22) |
schönes beispiel dafür, dass kein richter objektiv ist sondern immer nach gutdünken entscheidet, denn: 1. hat kein hund etwas ohne herrchen im gelände zu suchen 2. wenn dann nur angeleint mit herrchen 3. herrenlose hunde außerhalb von ortschaften müssen sogar entnommen werden