Wie die Kieler Staatskanzlei am Dienstag (25.7.) mitteilte, hat das Kabinett einem
Gesetzentwurf des Innenministeriums zur entsprechenden Änderung des Kommunalabgabegesetzes zugestimmt. Dadurch solle den Kommunen künftig die Erhebung einer Steuer auf das Halten von Pferden untersagt werden.
Die Staatssekretärin im Innenministerium, Kristina Herbst, betonte die Bedeutung der Pferdehaltung für das Land. Dabei stehe nicht nur der Spitzensport im Fokus, sondern auch der Breitensport mit seiner „herausragenden“ Jugendarbeit. Hier leisteten die Reitsportvereine „wertvolle“Arbeit, auch zur Gesunderhaltung der Reitsportler.
Herbst zufolge ist ein wesentlicher Gesichtspunkt in Sachen Pferdebesteuerung auch das Freizeitreiten, das in Schleswig-Holstein vielen Menschen besondere Erlebnisse ermögliche. Es sei erfreulich, wenn die Besucher im Land die Möglichkeit fänden, sich auf den Rücken der Pferde zu erholen. Im Übrigen profitiere auch die
Landwirtschaft durch die Möglichkeit, ihr Einkommen durch die Pferdezucht zu verbessern.
Nach Angaben der Staatskanzlei ist die Pferdesteuer in Schleswig-Holstein eine sogenannte „örtliche Aufwandssteuer“. Das Land könne den Kommunen per Gesetz die Erhebung solcher Steuern untersagen, wenn „gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen dies erfordern“. Dies sei bei der Frage der Pferdesteuer „ganz eindeutig der Fall“, erklärte Herbst.
Die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, Ines Strehlau, begrüßte den Gesetzesentwurf. Dieser setze „an den richtigen Punkten“ an. Für die Betroffenen sei es jetzt wichtig, schnellstmöglich Planungssicherheit zu bekommen. Zudem dürfe die finanzielle Ausstattung der Kommunen nicht von Sondersteuern abhängen, sondern müsse durch den kommunalen Finanzausgleich solide aufgestellt werden, betonte die Grünen- Politikerin.
Nach der Verbandsanhörung wird sich das Kabinett voraussichtlich Ende September wieder mit dem Entwurf befassen und ihn anschließend dem Landtag zuleiten.