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24.10.2017 | 14:31 | Glyphosat-Neuzulassung 

EU-Parlament will schrittweises Glyphosat-Verbot bis 2022

Straßburg - Nach dem Willen des EU-Parlaments soll das umstrittene Pestizid Glyphosat bis 2022 schrittweise verboten werden.

Glyphosat-Verbot
(c) proplanta
Dafür sprach sich am Dienstag in Straßburg eine Mehrheit der Abgeordneten aus. Das Unkrautvernichtungsmittel, das auch auf deutschen Feldern eingesetzt wird, steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Eine Verlängerung der Zulassung ist deshalb sowohl auf EU-Ebene als auch zwischen den Mitgliedstaaten heftig umstritten.

Die weitere Verwendung von Glyphosat wollen die EU-Abgeordneten außerdem an bestimmte Auflagen knüpfen. So soll ein Einsatz unmittelbar vor der Ernte europaweit verboten werden.

Das Votum des Parlaments ist nicht bindend. Am Ende entscheiden entweder die Mitgliedstaaten oder die EU-Kommission über die Zulassung, die Ende 2017 ausläuft. Am Mittwoch berät ein Ausschuss mit Experten der EU-Länder über einen Vorschlag der EU-Kommission, das Pestizid weitere zehn Jahre auf dem Markt zu lassen.

Ob es eine Abstimmung geben wird und wie sich die einzelnen Staaten positionieren, war zunächst unklar. Gibt es bis Ende des Jahres keine Mehrheit für eine Verlängerung, wäre Glyphosat im kommenden Jahr in der EU verboten.
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 26.10.2017 11:00 Uhrzustimmen(17) widersprechen(21)
alle biozide die pflanzen oder insekten abtöten sind auch für die menschlichen zellen gefährlich und haben deshalb nichts in der nahrung zu suchen, selbst die pflanzeneigenen biozide/bakterien- und pilzhemmer/abwehrstoffe gegen fressfeinde, sind für den menschen tötlich---deshalb sind für die menschliche ernährung von natur aus nur die vollreifen früchte/obst vorgesehen, weil diese ja zur samenverbreitung/pflanzenvermehrung von den tieren/menschen gegessen werden sollen und deshalb keine abwehrstoffe mehr enthalten, dafür aber die erforderlichen verdauungenzyme---alle anderen essbarkeiten/so genannte lebensmittel dienen nur dem dicken auto in der garage der hersteller und machen krank/verkürzen das leben
Thorsten schrieb am 24.10.2017 17:43 Uhrzustimmen(11) widersprechen(20)
Die vorernte behandlung gehört verboten denn wer das braucht hat vorher schon sooooo viel falsch gemacht das er auch mal bestaft werden muss!!!!!

aber ansonsten muss erst einmal durch vernünftige unabhängige studien bewiesen werden das das zeug tatsächlich krebserregend ist.
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