Eddi schrieb am 19.01.2018 19:09 Uhr | (25) (7) |
Na die meisten Leser schaffen es leider nur bis zur Überschrift und es bleibt leider ein falscher Eindruck zurück.
Wiederum machen zu lange Überschriften den Artikel wieder uninteressant.
Vielleicht kann die Redaktion mal nachsehen, wie viele Hektar Acker- und Grünlandflächen in Brandenburg bewirtschaftet wurden, ohne das Fördermittelprogramm ökologischer Landbau in Anspruch zu nehmen.
Der Mindestbesatz ist nur für Grünlandflächen relevant und Ackergrasflächen über 10 ha.
Biobauer51 schrieb am 18.01.2018 19:59 Uhr | (25) (13) |
Die Überschrift "51 neue Biobetriebe in Brandenburg" ist absolut falsch! Das Ministerium hat lediglich mitgeteilt, dass sich 51 Biobetriebe entschieden haben, "beim Land für weitere 5.400 Hektar einen Antrag auf Förderung ökologischer Anbauverfahren zu stellen". Ich möchte absolut nicht kleinlich sein, aber der kleine Unterschied ist absolut wichtig! Warum? Da ich der 51. Biobetrieb bin und ein paar Jahre ohne die Fördermittel vom ökologischen Landbau auskommen musste. Das Land Brandenburg, hatte zu dem Zeitpunkt kurz vor Weihnachten (Zeitraum der Antragstellung) ohne relevanten Grund die Richtlinie in mehreren Punkten gravierend geändert und mir den Zugang zu den Fördermittel verbaut, indem der Mindestbesatz von 0,3 Großvieheinheiten auf 0,5 GVE fast verdoppelt wurde. Das bedeutete, dass ich nach fast 20 Jahren ökologischen Landbau fast doppelt so viele Tiere halten sollte wie bisher. Problem: bei 0,3 GVE war sichergestellt, dass die Tiere in trockenen Jahren und i extrem nassen Jahren tatsächlich satt werden ohne Futter zukaufen zu müssen. Ein Zukauf ist nicht einfach, da das Heu aus ökologischer Produktion knapp und teuer ist (abgesehen von den Gefahren wie eingeschleppte Krankheiten).
Herr Minister Vogelsänger, bitte halbieren Sie wieder den erforderlichen Mindestbesatz oder knüpfen Sie den Besatz an die Bodenqualität!
Ich weiß nicht, ob ich jetzt 5 Jahre mit doppelt so viele Tiere wie vorher durchhalten kann :-(