Wie das
BfR am Freitag (15.6.) mitteilte, geht es um Zubereitungen aus PA-bildenden Pflanzen wie Borretsch, Huflattich oder Wasserdost. Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) hatte ihre Bewertung zu PA in
Lebensmitteln im Juni 2017 aktualisiert und ergänzt. Dabei wurde unter anderem ein neuer Referenzpunkt abgeleitet. Auf dessen Grundlage aktualisierte das BfR nun seine Empfehlungen.
Die sekundären Pflanzenstoffe können laut Darstellung des Bundesinstituts die menschliche Leber schädigen und wirken im Tierversuch erbgutverändernd und krebsauslösend. Der maximal gemessene Wert sei beim jüngsten Screening in einer Kapsel aus Wasserdost festgestellt.
Weitere Beispiele für PA-bildende Pflanzen in Nahrungsergänzungsmitteln seien Huflattich, Beinwell, Borretsch, Lungenkraut, Steinsamen und Pestwurz. Auch johanniskrauthaltige Präparate seien in fast jeder untersuchten Probe mit PA belastet. Da Johanniskraut nicht als PA-bildende Pflanze bekannt ist, vermutet das BfR Verunreinigung mit anderen Wildkräutern als Ursache.
Die Berliner Behörde rät dazu,
Nahrungsergänzungsmittel, die PA-haltige Pflanzen oder Pflanzenteile enthalten, nicht zu verwenden. Über PA-bildende
Wildkräuter auf den
Anbauflächen von Kulturpflanzen gelangten die Stoffe ebenfalls in die Lebensmittelkette. In ölbasierten Extrakten von PA-bildenden Pflanzen seien dagegen keine Pyrrolizidinalkaloide gefunden worden.
Mit Blick auf alle relevanten Lebensmittelgruppen empfiehlt das BfR nach wie vor Maßnahmen zur Senkung der Konzentration dieses Pflanzeninhaltsstoffes in Lebensmitteln. Zur Verringerung des gesundheitlichen Risikos sollten Verbraucher grundsätzlich viele unterschiedliche Lebensmittel zu sich nehmen