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04.10.2018 | 13:23 | LWH 2018 

Bauernpräsident: Brauchen schnell Alternativen für Ferkelkastration

Stuttgart - Landesbauernpräsident Joachim Rukwied hat von der Bundesregierung schnell Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration gefordert.

LWH 2018
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«Wir erwarten nun, dass der Bundestag die Verschiebung umsetzt und schnellstmöglich die Lokalanästhesie für die Kastration ermöglicht», sagte Rukwied am Donnerstag beim Bauerntag des Landwirtschaftlichen Hauptfests in Stuttgart.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Spitzen von Union und SPD das ursprünglich für Januar 2019 geplante Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration nun doch noch einmal um zwei Jahre verschieben wollen. Im Bundesrat hatte es erst kürzlich keine Mehrheit für einen solchen Aufschub gegeben.

In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung - nur unter Gabe eines Schmerzmittels - kastriert. Diese Methode soll vermeiden, dass Fleisch von Ebern einen strengen Geruch und Geschmack bekommt. Tierschützer kritisieren die Praxis.

Doch Bauern klagen, dass sie kaum Alternativen haben. Eine Möglichkeit ist eine Lokalanästhesie, die aber die Landwirte bislang nicht selbst durchführen dürfen. Mangels Tierärzten, sei das bislang kein gangbarer Weg, sagte Marco Eberle, Fachreferent des Landesbauernverbands.
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Kommentare 
Peter schrieb am 25.10.2018 09:03 Uhrzustimmen(2) widersprechen(1)
Und für mich ist gerade Ihr vorletzter Absatz Beleg für die nicht mehr nachvollziehbare Wertewandlung innerhalb dieser satten und dekadenten Gesellschaft, der das Tierwohl über dem Menschenwohl steht. Gerne nenne ich Ihnen einige Betriebe und dann kommen Sie bitte vorbei und sagen Sie das den Familien, also allen drei Generationen, ins Gesicht, was Sie hier im Schutze der Anonymität so von sich geben. Sie haben sicherlich noch nie ein Familienunternehmen geleitet und Sie wollen daher auch keine praktikable Lösung, das ist deutlich geworden!
maximilian schrieb am 23.10.2018 15:59 Uhrzustimmen(7) widersprechen(1)
Zu Hallo maximilian vom 22.10.2018:
Die genannte Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt :"...,soweit es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist."
Es gibt derzeit keinen Wirkstoff, geschweige denn ein für die Lokalanästhesie zugelassenes Tierarzneimittel, das die gesetzliche Anforderung in § 5 nach einer Schmerzausschaltung nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften erfüllen würde. Das in DK angewendete Procain-HCL erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Das in Schweden eingesetzte Lidocain erfüllt diese Voraussetzungen ebenfalls nicht, und seine Anwendung ist überdies nicht rechtskonform, weil es keine Zulassung für Schweine hat; kein MRL-Wert!). Das Schwein ist ein lebensmittellieferndes Tier!
Es gibt, wie die Bundesregierung bereits im Dezember 2016 ausführlich dargelegt hat, drei Alternativen zur barbarischen, betäubungslosen Kastration neugeborener Ferkel.
Die Inhalationsnarkose mit Isofluran, die Injektionsnarkose und die Immunokastration.
Die Narkosen sind von einem Tierarzt durchzuführen.
Die Immunokastration kann der Landwirt selbst durchführen.
Die Forderung nach einer einheitlichen, flächendeckenden Methode ist unverständlich.
Diese genannten Stellungnahmen sind in meinen Augen nur Vermutungen, deren Düsterkeit agrarpolitisch hervorgerufen wird. Schließlich handelt es sich um Einrichtungen der Landwirtschaftsministerien, die von der Agrarlobby beherrscht werden.
Es ist eine reine Vermutung, dass der Verbraucher Fleisch von immunokastrierten Schweinen ablehnen würde. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen das Gegenteil, sofern der Verbraucher aufgeklärt würde.
Vor der Einführung des Abgaskatalysators wurde von der deutschen Automobilindustrie ein ähnliches Untergangsszenario an die Wand gemalt.
Die Anwendung von Procain-HCL ist mit dem Schutz der Tiere unvereinbar, weil die Injektion einer Säurehaltigen Mischung in die Hoden erheblichen Schmerz verursacht beim Ferkel: 1. der Einstichschmerz in die Haut,
2. der Volumendehnungsschmerz unter der Tunica dartos, die jeden Hoden eng umhüllt,
3. der brennende Schmerz, den die Salzsäure im Hodengewebe hervorruft

Der Eingeweideschmerz, der bei der Entnahme der Hoden bei der Kastration ausgelöst wird, wird vom verabreichten Procain-HCL nicht ausgeschaltet. Der Schmerzreiz verläuft über eine andere Nervenbahn, die vom Procain-HCL nicht erfasst wird.
Procain-HCL ist zwar ein tierärzlich angewandtes Anästhetikum; wird freilich i .d. R.. erst beim narkotisierten Tierpatienten lokal im Operationsgebiet angewandt. Die oben beschriebenen Schmerzen durch die Verabreichung von Procain-HCL spürt er nicht; im Unterschied zum Ferkel.
Die Zulassung von Betäubungsmittel erfolgt nach deutschem bzw. europäischem Arzneimittelrecht, nicht aufgrund der erwähnten Ermächtigungsgrundlage.

Mag ja sein, dass einige Ferkelerzeuger aufgeben; na und? es wird auch genug geben, die die Chance ergreifen und zusammen mit ihrem Hoftierarzt einen betriebsspezifischen Lösungsweg finden. Sie können mehr verdienen, wenn es weniger sind.

Für mich ist diese Diskussion ein Beleg für die Unbelehrbarkeit der landwirtschaftlichen Funktionärskaste.
Hallo Maximilian, schrieb am 22.10.2018 16:04 Uhrzustimmen(4) widersprechen(0)
unter §6 Abs. 6 Tierschutzgesetz ist eine Ermächtigungsgrundlage gegeben welche es ermöglicht, die Anwendung der Betäubungsmittel durch den Landwirt zu erlauben und entsprechende Betäubungsmittel zuzulassen.
Was spricht Ihrer Meinung nach dagegen, diesen 4. Weg zu gehen?

Laut gemeinsamer Stellungnahme der LfL, der LSZ und der LEL 2016 werden in Süddeutschland 35 % der bayerischen und bis zu 26 % der baden-württembergischen Ferkelerzeugung aufgeben müssen, wenn ausländische Anbieter weiterhin keine Kastration unter Betäubung durchführen, gerade kleine und mittlere Ferkelerzeuger bis 250 Zuchtsauen.
Was ist Ihrer Meinung nach für den Tierschutz gewonnen, wenn die heimische Erzeugung ins Ausland abwandert?
maximilian schrieb am 14.10.2018 21:22 Uhrzustimmen(13) widersprechen(0)
Hallo Peter,
die Ferkelerzeuger sind durch das TierSChG zumEinsatz von Schmerzmitteln verpflichtet. Der Aufwand wird durch die Direktzahlungen abgedeckt.
Die Schmerzausschaltung steht bereits seit 5 JAhren im Tierschutzgesetz. Da sind Sie mit Ihrer Argumentation spät dran.
Die Verletzungen bei Ebern blieben weitgehend aus, wenn sie verhaltensgerecht untergebracht würden wie es das TierSchG in § 2 Nr. 1 verlangt.
Das TierSchG gilt nicht für Wölfe,; und nicht nur weil die nicht lesen können.
Wir haben einen ethischen Tierschutz in Deutschland.
Peter schrieb am 08.10.2018 13:37 Uhrzustimmen(9) widersprechen(1)
Hallo Maximilian,
fragen Sie doch bitte einmal beim Veterinäramt nach. 90% der geldgierigen Ferkelerzeuger in Deutschland nutzen bereits Schmerzmittel bei der Kastration. Allerdings soll der Schmerz jetzt eben GANZ ausgeschaltet werden und da komme ich mit meiner Argumentation der verweichlichten Gesellschaft ins Spiel.
Die Wertvorstellungen der Gesellschaft haben sich in der Tat verändert und vieles ist für mich eben nicht mehr logisch nachvollziehbar. Wenn Sie mal einen Fachtierarzt für Schweinemast befragen, so weisen in der Ebermast (einer der 4 Wege) um die 80% der Tiere Verletzungen auf. Das scheint den Tierschutz aber überhaupt nicht zu interessieren. Genausowenig wie die Schmerzen der vom Wolf gerissen Kälber oder Schafe den Tierschutz interessieren.
Und so drängt sich für mich immer mehr der Verdacht auf, dass mehr und mehr fachfremde mehr und mehr Emotionalität in solche Diskussionen hereinbringen, sich in der Regel nicht für praktikable Lösungen interessieren oder gar welche vorschlagen, sondern nur aktuelles ablehnen und verbieten wollen.
maximilian schrieb am 06.10.2018 17:02 Uhrzustimmen(20) widersprechen(8)
Hallo Peter,
der Eingriff bei Dir war sicher medizinisch notwendig.
Für die barbarische, betäubungslose Kastration neugeborener, männlicher Ferkel gibt es keinen medizinischen Grund. Ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier darf nach unserem Tierschutzgesetz nur unter Narkose durchgeführt werden. Die Narkose darf nur ein Tierarzt durchführen.
Die Ausnahme vom Betäubungsgebot in § 5 Abs. 1 Satz 1 TierSchG für die Kastration neugeborener, männlicher Ferkel besteht ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen. Die Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft haben sich schon seit Jahren verändert, sodass der deutsche Bundestag im Jahre 2012 mit Zustimmung der Verbände aus Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie bzw. -handel das Ende der Ausnahmegenehmigung im TierSchG für den 31.12.2018 beschlossen hab.. Die Verbände hatten sich bereits 2005 in der Düsseldorfer Erklärung dazu verpflichtet aus der barbarischen, betäubungslosen Kastration neugeborener, männlicher Ferkel auszusteigen.
Es gibt heute tierfreundlichere Alternativen, deren Mehrkosten durch die Direktzahlungen, die jeder Bauer aus dem EU-Haushalt erhält bereits gedeckt sind. Dass es den Sauenhaltern am Fachverstand mangelt, zeigt sich daran, dass sie behaupten nach wenigen Tagen würden die Ferkel den Eingriff vergessen haben. Übersehen wird dabei, dass die Ferkel den akuten Schmerz des Schnitts und des Herauspuhlens der Hoden mit Durchtrennung der stark mit Nerven versorgten Samenstränge ohne Schmerzausschaltung erdulden müssen. Nur wegen der Geldgier der Ferkelerzeuger. Das Pech der Ferkel ist, dass die Sauenhalter den Schmerz, den die Ferkel in die Welt schreien, nicht hören können; die Schmerzensschreie der Ferkel erfolgen in einem Frequenzbereich, den weder wir Menschen noch die Bauern wahrnehmen können. Die Schmerzensschreie der Ferkel lassen sich eindrucksvoll technisch sichtbar machen. Der angebliche Sachverstand der Sauenhalter ist durch deren Betriebsblindheit stark eingetrübt. Außerdem informieren sich Bauern zu über 70% bei Berufskollegen. Neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft gelangen nur ganz langsam in die Landwirtschaft. Das Leiden, das den Ferkeln zugefügt wird ist in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen an Universitäten eindeutig und überwältigend nachgewiesen. Das Ziel der Produktion ebergeruchsfreien Fleisches kann ohne Probleme auf tierfreundlichere Weise erreicht werden.
Wirtschaftlichkeit als Motiv wirkt im Strafrecht strafverschärfend.
In der Landwirtschaft wird Wirtschaftliichkeit als Rechtfertigung für
Tiermisshandlungen angeführt.
Ziemlich verdrehte Argumetation.
Peter schrieb am 05.10.2018 09:48 Uhrzustimmen(6) widersprechen(12)
Ich frage mich langsam wirklich, in was für einer Zeit wir heute leben. Die lokale Betäubung durch den Landwirt ist eine wirklich praktikable Lösung und sie wird in Dänemark oder Schweden bereits praktiziert. Aber während man Fachleute wie eine Frau Schulze Föcking aus dem Amt mobbt, lauscht man gebannt den Worten einer Claudia Dalbert, die als Psychologin genauso wenig Sachverstand auf dem Gebiet der Landwirtschaft besitzt wie die meisten Tierschützer. Vielleicht liegt es aber auch einfach am der verkümmerten Fähigkeit unserer Gesellschaft selber, Schmerzen auszuhalten, weil wir uns täglich mit Aspirin, Iboprufen und am Abend mit einem Bierchen oder Weinchen betäuben, um die unerträglichen Schmerzen unseres Alltags erträglich zu gestalten. Die hohen Konzentrationen an legalen und illegalen Mittelchen aus unseren Ausscheidungen, welche in unseren Flüssen und Seen zu finden sind machen diese Theorie gar nicht so abwegig. Ich selber bin mit 3 Jahren an meiner verengten Vorhaut operiert worden unter lokaler Betäubung und hatte noch Tage nach dem Eingriff Schmerzen, berichteten mir meine Eltern. Alleine, ich weiß von diesem Eingriff rein gar nichts mehr, obwohl mein Schmerzempfinden mit 3 Jahren auch schon ausgeprägt gewesen sein muss. Wenn man mit Sauenhaltern spricht erzählen die genau dies, nämlich, dass nach wenigen Tagen am Verhalten der Ferkel keine Auffälligkeiten mehr festzustellen sind welche man auf Schmerzen zurückführen könnte, diese den Schmerz praktisch "vergessen" würden.
Aber eine Gesellschaft, die selber nichts mehr aushält, muss einen solchen Eingriff beim Tier natürlich als "unmenschlich" oder "barbarisch" empfinden, das verstehe ich schon.
maximilian schrieb am 04.10.2018 18:24 Uhrzustimmen(23) widersprechen(3)
Kann Herr Ruckwied denn nicht lesen?
Die Bundesregierung hat im Dezember 2016 gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag die Alternativen zur barbarischen, betäubungslosen Kastration neugeborener, männlicher Ferkel dargelegt.
Sie hat am 30.04.2018 als Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erneut die Alternativen dargelegt.
Und sie hat dabei klargemacht, dass es die Lokalanästhesie nur geben wird, mit einem Wirkstoff, der nach arzneimitelrechtlichen Vorschriften eine Schmerzausschaltung bewirkt. Mit diesem Arzneimittel, dürften die Bauern die Lokalanästhesie selbst durchführen, wenn es dieses Arzneimittel gäbe.
Die auf dem Markt befindlichen Tierarzneimittel für eine Lokalanästhesie bewirken lediglich eine Schmerzlinderung; unzureichend den Anforderungen desTierschutzgesetzes zu genügen. Lokalanästhetikum aus der HM im zahnärztlichen Bereich haben keine Zulassung für Tiere.
Es gibt drei Alternativen: die Kastration unter Injektionsnarkose, unter Inhalationsnarkose und die Immunokastration, die die Bauern selber durchführen dürfen.
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