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09.12.2018 | 11:57 | Obergrenze 

Agrarsubventionen: Kappungsgrenze von 60.000 Euro muss her

Brüssel - Für eine verpflichtende Kappungsgrenze der landwirtschaftlichen Direktzahlungen von 60.000 Euro im Jahr hat sich die Mehrheit der Agrarpolitiker der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments ausgesprochen.

Agrarsubventionen Kappungsgrenze
(c) proplanta
Anlässlich des Fristablaufs für die Einreichung von Änderungsanträgen zu den Verordnungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erklärte die Schattenberichterstatterin der S&D für die Verordnung zur Ersten und Zweiten Säule, Maria Noichl, am Montag (3.12.) in Brüssel, dass ihre Fraktion nur dann Änderungen am Kommissionsvorschlag unterstützen werde, wenn eine Obergrenze eingeführt werde.

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte eine absolute Kappungsgrenze ab 100.000 Euro im Jahr vorgeschlagen, die bereits ab 60.000 Euro degressiv sinken soll. Außerdem sollen davon noch die Arbeitskosten abgezogen werden, so dass die Grenze entsprechend der Beschäftigung im einzelnen Betrieb höher ausfällt.

Die S&D-Fraktion lehnt jedoch eine Anrechnung der Arbeitskräfte auf die Flächenprämien strikt ab. Darüber hinaus fordern die Sozialdemokraten, dass die Hälfte der Gelder der Ersten Säule verpflichtend für Agrarumweltleistungen, die sogenannten Eco-schemes, genutzt wird. Für diese Umweltleistungen sollte die Kappung dann nicht gelten. Ferner drängt die Fraktion auf eine „faire Unterstützung“ der Junglandwirte. Zudem wollen die S&D-Agrarpolitiker eine stärkere Stützung für die ersten Hektare, eine bessere Förderung der benachteiligten Gebiete sowie von Grünland. Überdies sollen nach ihrem Willen ausschließlich Umschichtungen von der Ersten in die Zweite Säule möglich sein.

Gießkannenprinzip beenden

Gemäß den Plänen der EU-Kommission soll es den Mitgliedsländern dagegen bekanntlich freistehen, 15 % der Gelder aus der Zweiten in die Erste Säule umzuschichten. Aus der Ersten in die Zweite Säule dürfen dem Vorschlag zufolge ebenfalls maximal 15 % der Mittel ohne Bedingung verschoben werden, weitere 15 % jedoch, wenn diese ausschließlich Agrarumweltmaßnahmen zugutekommen.

Kritiker warnen, dass diese Verschiebungen in der Summe zu einer möglichen Differenz von 45 % bei der Säulennutzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten führen können. Noichl zeigte sich mit Blick auf die Forderungen ihrer Fraktion unnachgiebig. „Für mich sind diese zentralen Punkte für die zukünftige Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik unverhandelbar“, erklärte die SPD-Politikerin. Eine große Mehrheit der Bürger in der EU wolle eine Wende hin zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, verbunden mit mehr Umwelt-, Klima- und Tierschutz.

Die bayerische Agrarpolitikerin unterstrich in dem Zusammenhang den Grundsatz, wonach öffentliche Gelder in die Taschen derer gehörten, die auch öffentliche Leistungen erbrächten. Die Ausschüttung von Geldern mit der Gießkanne müsse hingegen ein Ende haben.
AgE
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 13.12.2018 09:56 Uhrzustimmen(11) widersprechen(21)
Wichtig ist, dass die Einzelbauern entsprechend gefördert werden, um das Bauernsterben der kleinen und mittleren Betriebe zu stoppen.
Mit jedem Betrieb, der aufgibt , bzw. aufgeben muss, stirb ein Teil der Kultur in den Dörfern.
Bauern gehören ins Dorf wie die Luft zum atmen.
Großbetriebe veröden die Dörfer und juristische Personen, wie GmbH´s, AG´s usw. gehören gänzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Hier liegt der Schlüssel, der es der Industrie den Einstieg und Mehrheitsbeteiligung bis zur Übernahme ganzer Betrieb ermöglicht.
johann96 schrieb am 09.12.2018 16:20 Uhrzustimmen(23) widersprechen(13)
Die großen Landwirtschaftsbetriebe sollen also keine gesellschaftlichen Leistungen erbringen ? Leistungen fordern und dann nicht bezahlen wollen, das geht nun nicht.
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