Diese sei allerdings befristet bis Ende des Jahres, heißt es dazu auf der Homepage des Bundesamts für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL). Von 2020 an sollen nach dem Willen des Umweltbundesamts (UBA), das der Zulassung zustimmen muss, strengere Auflagen für den Schutz der
Artenvielfalt gelten. Insgesamt wurden 18 Pflanzenschutzmittel befristet bis 31. Dezember zugelassen, größtenteils sind es Neuzulassungen.
Der Wirkstoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Naturschützer kritisieren auch negative Folgen des sogenannten Totalherbizids für Insekten, etwa Bienen. Um die vom UBA geforderten Auflagen gibt es noch Uneinigkeit zwischen Umweltministerin Svenja Schulze (
SPD) und
Agrarministerin Julia Klöckner (CDU). Ab 2020 sollen
Bauern nach dem Willen des UBA im
Schnitt zehn Prozent ihrer
Ackerfläche für den Schutz der biologischen Vielfalt nutzen müssen, wenn sie Pflanzenschutzmittel wie
Glyphosat anwenden wollen, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen.
Klöckner ist für den Glyphosat-Ausstieg zuständig, Schulze für den Naturschutz. Bereits im vergangenen Frühjahr hatte Klöckner Eckpunkte vorgelegt, im November machte Schulze eigene Vorschläge.
Grünen-Agrarexperte
Harald Ebner kritisierte die neue Zulassung. «Soll das jetzt Glyphosat-Einstieg statt Glyphosat-Ausstieg werden?», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Ganz offensichtlich gibt es nicht einmal neue Auflagen oder Einschränkungen. Das Ergebnis kann nur sein: noch mehr Glyphosat - statt endlich weniger.»