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11.04.2019 | 02:06 | Wachteleier-Produzent 

Staatliche Kontrolleure sollen Wachtelstall überprüfen

Hannover/Vechta - Als Reaktion auf die Kritik von Tierschützern an einem Wachteleier-Produzenten im Kreis Vechta will das Land den Stall von Kontrolleuren überprüfen lassen.

Wachtelei-Produzent
(c) proplanta
Der Tierschutzdienst des Landes Niedersachsen werde sich den Betrieb unter Hinzuziehung des Landkreises anschauen und prüfen, ob die dortige Wachtelhaltung tierschutzgerecht ist, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums am Mittwoch. Der Tierschutzdienst ist beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angesiedelt.

Am Dienstag hatte das Deutsche Tierschutzbüro Vorwürfe gegen den Betrieb erhoben, dass rund 10.000 Wachteln in mehreren Käfiganlagen gehalten und gequält würden. Sowohl der Eierproduzent als auch der Landkreis hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Auch das ARD-Magazin «Report Mainz» hatte berichtet und Wachteln in Käfighaltung gezeigt.

Außerdem seien die Eier fälschlicherweise als Bodenhaltungseier angeboten worden. Eine Sprecherin von Edeka Minden-Hannover bestätigte, dass der Betrieb auf regionaler Ebene einige Edeka-Märkte mit Wachteleiern beliefert habe, dies sei aber vorläufig gestoppt.
dpa/lni
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Kommentare 
Ulrich Dittmann schrieb am 16.04.2019 20:04 Uhrzustimmen(13) widersprechen(6)
Grundsätzlich gilt zu hinterfragen: Wer braucht schon Wachteleier?

Warum nicht gleich Eier von Nachtigallen oder Lerchen? Nur primitive Prollo´s begnügen sich mit Spatzeneiern.

Das alles paßt zu einer dekadenten, überfütterten Gesellschaft, die glaubt ohne Froschschenkel und Gänsestopfleber nicht überleben zu können?!

Sarkasmus --> aus!
maximilian schrieb am 13.04.2019 16:10 Uhrzustimmen(10) widersprechen(5)
Es könnte folgendermaßen sein:
Auch in Niedersachsen ist der Chef des Veterinäramtes der Landrat. Der Landrat ist Politiker. Der Wachtelhalter ist sein (Partei-)Freund und Gewerbesteuerzahler.
Wachteln gelten als Hennen. Und für Hennen gilt die Hühnerhaltungsverordnung. Die Haltung von Legehennen auf Gitterboden in Großkäfigen übereinander gilt als Bodenhaltung.
Ich bevorzuge Eier aus Freilandhaltung mit dem Vermerk auf der Schachtel, daß die Schnäbel unbehandelt seien.
Sollten diese Angeben unzutreffend sein, dann sinddie Eier nicht verkehrsfähig und es liegt ein Betrug als "Irreführungdes Verbrauchers" vor, der strafrechtliche Konsequenzen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFBG hat.
Waldläufer schrieb am 11.04.2019 16:51 Uhrzustimmen(9) widersprechen(9)
Da kann man nur hoffen, daß der Stopp der Vermarktung bei Edeka endgültig ist, erst recht, weil es sich um Käfighaltung handelt. Es ist mir vollkommen unverständlich, warum der Landkreis eine solche Haltung überhaupt genehmigt, dann auch noch mit dem irreführenden Etikett Bodenhaltung. Weil angeblich irgendwo in den Käfigen Bodenbretter vorhanden sein sollen ?? So ein Quatsch.
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