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01.07.2019 | 14:30 | Anklage wegen Betrug 

Fleisch ohne Erlaubnis verkauft

Oldenburg/Osnabrück - Die für Landwirtschaftssachen zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage wegen Betrugs gegen den Ex-Geschäftsführers eines fleischverarbeitenden Betriebs aus der Grafschaft Bentheim erhoben.

Betrug Fleisch
(c) proplanta
Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, hatte die Genehmigungsbehörde im Juni 2017 die lebensmittelrechtliche Zulassung ausgesetzt, weil bei einer Kontrolle im Februar 2017 Mängel im Betrieb festgestellt worden waren. Auch seien Räume einer anderen Gesellschaft auf demselben Grundstück unberechtigt genutzt worden.

Der Geschäftsführer soll dennoch bis November 2017 weiterhin Fleischwaren ausgeliefert haben. Dabei habe er sich der Täuschung der Kunden schuldig gemacht und den Verkaufserlös auf ein Privatkonto eingezahlt. Verbraucher sollen allerdings nicht gefährdet gewesen sein. Verhandelt werden soll der Fall am Landgericht Osnabrück (Az.: 2 KLs 6/19).
dpa/lni
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Kommentare 
maximilian schrieb am 01.07.2019 17:02 Uhrzustimmen(8) widersprechen(0)
"man" braucht garnichts machen.
Sanktionen sind ausschließlich Angelegenheit unabhängiger Gerichte.
Das ist so in unserem Rechtsstaat.
franzvonassisi schrieb am 01.07.2019 16:07 Uhrzustimmen(3) widersprechen(13)
Was macht man mit so einem Verbrecher?
An den Haken......
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