Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, hatte die Genehmigungsbehörde im Juni 2017 die lebensmittelrechtliche Zulassung ausgesetzt, weil bei einer Kontrolle im Februar 2017 Mängel im
Betrieb festgestellt worden waren. Auch seien Räume einer anderen Gesellschaft auf demselben Grundstück unberechtigt genutzt worden.
Der Geschäftsführer soll dennoch bis November 2017 weiterhin
Fleischwaren ausgeliefert haben. Dabei habe er sich der Täuschung der Kunden schuldig gemacht und den Verkaufserlös auf ein Privatkonto eingezahlt. Verbraucher sollen allerdings nicht gefährdet gewesen sein. Verhandelt werden soll der Fall am Landgericht Osnabrück (Az.: 2 KLs 6/19).