Im Gegenzug soll es seltener Routinekontrollen geben als bisher, wie das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Das
Bundeslandwirtschaftsministerium betonte, dass die Kontrolldichte insgesamt bestehen bleibe. Ministerin Julia Klöckner (
CDU) erklärte, die Reform solle «den Überwachungsdruck in Problembetrieben durch zusätzliche Kontrollen erhöhen». Die für die amtliche
Überwachung zuständigen Länder müssten sicherstellen, «dass Regelkontrollen weiterhin in einem angemessenen Umfang durchgeführt werden».
Der
Bundesrat muss der geänderten
Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft treten kann. Klöckners Ministerium erklärte, die Länder hätten um die Überarbeitung gebeten, weil die bisherige Regelung «teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind». Dadurch bleibe zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben. Kritiker fordern, stattdessen für mehr Personal zu sorgen.
Die frühere Verbraucherschutzministerin
Renate Künast nannte die neue Regelung «absolut kontraproduktiv». Lebensmittelskandale zeigten, wie wichtig eine gut funktionierende, unabhängige und unangekündigte
Lebensmittelüberwachung sei, um Missstände zu entdecken und abzustellen, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Überlastung und Defizite in diesem Bereich seien seit Jahren bekannt. «Bund und Länder müssen dafür sorgen, die Finanzierung und Organisation gut aufzustellen.»
Der Parlamentarische Staatssekretär im
Landwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel (CDU), wies die Kritik als «scheinheilig und doppelzüngig» zurück. Es sei ein «parteiübergreifender und einstimmiger Beschluss der Länder» gewesen, die Verordnung entsprechend anzupassen.
Die Grünen sind in 11 von 16 Bundesländern an der Regierung beteiligt.
Ähnlich wie Künast äußerte sich der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller. «Die meisten Lebensmittelüberwachungsbehörden können ihre Aufgaben jetzt schon kaum bewältigen und haben viel zu wenig Personal», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). «Dass eine Verlängerung der Kontrollintervalle zu einer besseren und effektiveren Lebensmittelüberwachung führt, ist zu bezweifeln.» Er forderte mehr Personal, mehr Kontrollen und mehr Transparenz bei den Ergebnissen.
Mit der Verordnung soll die Mindesthäufigkeit der Regelkontrollen etwa für
Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt werden, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich und der Risikoklasse 3 von monatlich auf mindestens vierteljährlich. In welche Risikokategorie ein
Betrieb fällt, hängt von einer Punkteskala ab, die viele Kriterien berücksichtigt, etwa die Betriebsart, die Schulung der Mitarbeiter, Hygiene oder die Einhaltung von Kühlungsvorschriften.