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13.12.2020 | 12:28 | Corona-Welle 

Feuerwerksverkauf vor Silvester 2020 wegen Corona verboten

Berlin/München - Trotz des Teil-Lockdowns rollt die Corona-Welle in Deutschland. Das zeigen die täglichen Infektions- und Todeszahlen. Bund und Länder ziehen jetzt die Notbremse.

Feuerwerksverkauf Corona
(c) proplanta
An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester wird grundsätzlich verboten.

Das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen habe eine Zeit lang gestoppt werden können, sagte Merkel. Dann habe es aber eine «Seitwärtsbewegung» gegeben, und seit einigen Tagen gebe es wieder ein exponentielles Wachstum. Corona ist außer Kontrolle geraten. Ab Mittwoch gelte ein «Lockdown für alle», so der CSU-Vorsitzende Söder. «Die Philosophie heißt: Daheim bleiben!» 

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.


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dpa
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Kommentare 
Die, G, schrieb am 13.12.2020 21:52 Uhrzustimmen(21) widersprechen(65)
Die meisten Maßnahmen und Einschränkungen sind richtig.
Zuweilen hapert es an der konsequenten Umsetzung vor Ort.
Leider sieht man immer noch Leute in den Läden, die alles angrabbeln und teilweise ganze Obstkisten durchwühlen.
Jedoch hat der Feuerwerksverkauf rein gar nichts mit Virusverbreitung zu tun, zumal das Abbrennen dann eh im kleinen Kreis stattfindet.
Das absolute Verbot in dicht besiedelten Städten ist dagegen richtig.
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