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13.01.2021 | 12:47 | Zusatzkosten 

Gibt es Fortschritte im Streit um CO2-Kosten für Mieter?

Berlin - Innerhalb der Bundesregierung gibt es Bewegung im Streit um die Aufteilung der Zusatzkosten durch den neuen CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern. 

CO2-Preis
Bundesregierung kommt im Streit um CO2-Kosten für Mieter voran. (c) proplanta
Es werde über ein differenziertes Modell beraten, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientiere, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen. Von einem «Durchbruch» war noch nicht die Rede, es solle aber nun bald eine Lösung gefunden werden. Zuerst hatte der «Spiegel» berichtet, in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien am Dienstag habe es einen Durchbruch gegeben.

Demnach sollen bei schlecht renovierten Gebäuden Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei gut sanierten Gebäuden weniger als 50 Prozent. So sollten Vermieter belohnt werden, die schon Geld in die Erhöhung der Energieeffizienz ihrer Objekte gesteckt hätten.

Seit Jahresbeginn gibt es eine CO2-Bepreisung im Verkehr sowie bei Gebäuden, dies verteuert fossile Energieträger. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen. SPD-geführte Ministerien hatten eine 50/50-Lösung vorgeschlagen. Bislang ist es rechtlich so geregelt, dass Vermieter die Zusatzkosten in voller Höhe auf die Mieter umlegen können. Aus der Union war deutliche Kritik an dem SPD-Vorschlag gekommen.
dpa
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Kommentare 
nosa schrieb am 25.01.2021 09:09 Uhrzustimmen(4) widersprechen(5)
Sollen sie machen machen. Dann kommt eine Mieterhöhung um Faktor 2 oder die Kündigung der Wohnung. Meine Mieter werden ihre Heizkosten selbst bezahlen!
A. Fischer schrieb am 14.01.2021 09:37 Uhrzustimmen(4) widersprechen(12)
@ Erstkla(ä)ssler,
du gehst in Deutschland zur Schule?
Ich denke in der Klasse 4 wird man dir etwas über unseren Sozialstaat erzählen, der dich ausbildet, die Straßen und Schulen baut, ...

Das könnte dich dann sehr verwundern, ist aber ein Teil unseres Staates der es ermöglicht das wir nicht mehr auf Bäumen leben.

In Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz steht:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Leerstandsteuer ist in Planung.
Dann mach deine Häuser gleich platt und lass die vom Steuerzahler
(häufig Mieter)
einen Blühstreifen auf der dann entstandenen Brachfläche finanzieren.
Erstklassler schrieb am 13.01.2021 19:08 Uhrzustimmen(30) widersprechen(1)
Auch das Konzept ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Wenn ich eine Wohnung vor der CO2 Steuer vermietet habe wurde der Mietpreis nach damalig gültigen Kriterien kalkuliert, jetzt an den Abrechnungsvorgaben Änderungen zum Nachteil des Besitzers zu machen ist ein weiterer Baustein in der schleichenden Enteignung das immer mehr Sozialistische Züge annimmt. Wenn ich dann die Miete auch nicht erhöhen darf werde ich mit einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, den lieber steht die Wohnung dann leer, wegen einer geschmälerten, oder keiner Rendite und habe keinen Ärger mehr mit Mietern denen der Rechtsstaat selbst bei groben Fehlverhalten meist Recht gibt!
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