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13.05.2021 | 05:11 | Unkrautkiller 

War die Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten rechtens?

Berlin - Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Transparenz-Plattform «FragDenStaat» um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat sich das das Portal vor dem Oberlandesgericht Köln durchsetzen können.

Streit um Glyphosat-Gutachten
Urteil: Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten war rechtens. (c) liveostockimages - fotolia.com
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des OLG durfte das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Internet veröffentlicht werden (Aktenzeichen 6 U 146/20).

«FragDenStaat» hatte 2019 mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch das Unkrautgift Glyphosat angefordert. In dem Papier geht es unter anderem um Untersuchungen zu Tumoren, die durch Glyphosat ausgelöst worden sein könnten.

Es wurde dann ohne Zustimmung der Behörde im Netz publiziert. Daraufhin leitete das Bundesinstitut - unter Verweis auf das Urheberrecht - rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von «FragDenStaat».

Das OLG urteilte nun, dass die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens durch «FragDenStaat» keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichtes Köln. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

«FragDenStaat» ist ein 2011 gegründetes Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland. Über die Webseite können Bürger Informationsanfragen stellen.
dpa
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Kommentare 
DESELAERS HEINZ VOM NIEDERRHEIN / ALTBAUER 17.05.2021 schrieb am 17.05.2021 19:12 Uhrzustimmen(23) widersprechen(22)
Wie schreibt der Kollege Fischer unten für ein so unbedenkliches Mittel.
Ja so wie Glyphosat bei uns zugelassen und im Einsatz kommt ist es kein Mittel was auf der Speisekarte kommt.Glyphosat ist im Ackerbau im Zusammenhang mit der Co2 Freisetzung sogar ein wichtiger Baustein. In Deutschland haben wir ca. 18,5 mill. ha LN.wir importiren aber hochgerecht noch von ca 12 mill.ha und wie sind die Produkte behandelt ?? Die Doppelmoral wie sieht sie bei anderen Produkten aus, wir sind doch gegen Brandrodungen, doch Produkte wie Zucker der davon auf den Eurobäischen Markt kommt,das Homon gemästete Rindfleisch von Süd und Nordamerika ach ja dafür liefern wir Autos.Glyphosat ist mal wieder ein Baustein wie die Tierwohlgeschichte. So drückt man unsere Landwirtschaft in Deutschland und Europa in die Knie.Die Coronazeit hat doch gezeigt, daß wir vieles mal wieder selber machen sollen,da hätten Nahrungsmittel vor Ort doch sicher einen hohen Stellenwert,ODER?
Karl am Acker schrieb am 14.05.2021 19:27 Uhrzustimmen(15) widersprechen(15)
Herr Fischer,
Sie haben den Artikel tatsächlich immer noch nicht verstanden.
Dem BFR untestellen zu wollen dass es das Urheberrecht vor das Menschenwohl stelle ist nicht ok. Deshalb, so der Artikel, ging das BFR auch nicht zum OLG. Die Klage wurde hauptsächlich auch deshalb abgewiesen, da in dem Gutachten nichts, aber wirklich gar nichts substanziell Neues veröffentlicht worden war, bei dem das BFR Urheberrechte hätte gelten machen können. Da das Gutachten vom BFR anstandslos an "Frag den Staat" herausgegeben worden war weist nun wirklich nicht auf Geheimniskrämerei hin.
ps Glauben Sie ernstlich, dass es im Zulassungs- bzw Zulassungsverlängerungsverfahren für ein PSM ausschließlich auf die Ergebnisse eines einzigen Labor ankommt ?
A. Fischer schrieb am 14.05.2021 10:09 Uhrzustimmen(17) widersprechen(29)
@ Karl am Acker,
danke für Ihre Rückmeldung, die ich aber nicht teile.

Menschenwohl geht bei mir vor Urheberrecht,
das sieht das BFR scheinbar anders.
Darum der Gang zum OLG.
Ähnliches wird ja gerade auch bei den Coronaimpfstoffen in Bezug auf das Patentrecht diskutiert.

Viel zu häufig werden heute FREILANDVERSUCHE am Menschen durchgeführt.
Nachfragen ergeben dann häufig bis zur Unkenntlich gemachte Akten, die der Aufklärung dienen sollen.
02/2020
"24 Studien aus Fälscherlabor?
Die taz hatte mindestens 21 Studien im BfR-Gutachten über das Ackergift durch Quellenangaben eindeutig oder durch Nummernkennungen und Autorennamen wahrscheinlich dem LPT zugeordnet.
Bei mehreren Untersuchungen hatte das Amt den Labornamen geschwärzt.
Sein Gutachten war die wichtigste Vorarbeit für die Europäische Union, die Glyphosat 2017 für weitere 5 Jahre zugelassen hat. Derzeit prüft sie, ob sie das Mittel darüber hinaus erlauben soll."
https://taz.de/Glyphosat-Behoerde-bestaetigt-Quelle/!5659854/
Karl am Acker schrieb am 13.05.2021 21:37 Uhrzustimmen(16) widersprechen(12)
Herr Fischer,
Sie haben den Artikel nicht verstanden. In diesem Urteil ging es ausschließlich darum, ob das BFR Urberrechte an dem Gutachten hat, oder,so wie das Urteil nun egangen ist, eben nicht.
Das Gutachten selbst enthält keine Geheimnisse.
A. Fischer schrieb am 13.05.2021 11:54 Uhrzustimmen(18) widersprechen(26)
Meinen Glückwunsch an FragDenStaat.
Das dieses Verfahren angestoßen wurde zeigt mir, meine Volksvertreter sind schon lange nicht mehr an meiner Seite.
Diesen Satz scheinen sie seit Jahren nicht mehr zu folgen.
„Dem deutschen Volke“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw51-kalenderblatt-inschrift-reichstag-484614

Für ein völlig unbedenkliches Mittel eine sehr hohe Summe die angeboten wird. Die Wahrheit über das Mittel wird so nie ans Licht kommen.
In Deutschland, der EU, will man aber nicht einmal solche Vergleichszahlungen, sondern eher einen 100 Meter hohen Teppich, um die Wahrheit darunter zu kehren.
02/2021 USA
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/glyphosat-275.html
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