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27.05.2021 | 14:30 | Windräder 

Änderung der Abstandsmessung um Windenergie-Ausbau voranzutreiben?

Mainz - Mit einer Änderung der Abstandsmessung zwischen Windrädern und Siedlungen will die rheinland-pfälzische Landesregierung den Ausbau der Windenergie vorantreiben.

Windräder
(c) proplanta
Nach Angaben des Innenministeriums werden die Mindestabstände ab sofort ab der Mitte des Mastfußes bemessen und nicht mehr ab der Rotorspitze. «Mit der geänderten Vorgabe stehen nun weitere Flächen im Land für die Windenergienutzung zur Verfügung», sagte Innen-Staatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) am Donnerstag. Windenergieanlagen dürfen demnach zukünftig durchschnittlich 60 bis 80 Meter näher zu Wohngebieten errichtet werden.

Die Änderung dürfte auch das sogenannte Repowering, die Modernisierung bestehender Anlagen, erleichtern, falls dabei größere Rotorblätter eingesetzt werden. Steingaß verfügte die neue Regelung in einem Rundschreiben an alle Landesplanungsbehörden und Planungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Grundlage ist das Baugesetzbuch des Bundes, das den Ländern derartige Schritte ermöglicht.

Die Innen-Staatssekretärin sprach von einem ersten Schritt zur Umsetzung des neuen Koalitionsvertrags, zu dessen Zielen der Klimaschutz gehört. Die Ampelkoalition hat sich zum Ziel gesetzt, in Rheinland-Pfalz die installierte Leistung von Windkraftanlagen bis 2030 zu verdoppeln.

Die AfD-Landtagsfraktion kritisierte das neue Verfahren. «Der energiepolitische Sprecher Matthias Joa sagte: Der Beschluss «ist der erste Baustein, mit dem die Verdoppelung der rheinland-pfälzischen Windkraft in wenigen Jahren ohne Rücksicht auf Natur, Landschaft und Gesundheit der Anwohner durchgedrückt werden soll.»
dpa/lrs
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Kommentare 
A. Fischer schrieb am 28.05.2021 10:17 Uhrzustimmen(10) widersprechen(7)
Man will die Abstände zur bewohnten Bebauung verringern.
Man verschweigt, dass heute keine 100 Meter Anlagen mehr aufgestellt werden, eher 250 Meter hohe.
"Krailling prüft Standorte an der Lindauer Autobahn A96. Die Rotoren sollen 250 Meter hoch aufragen - die so genannte 10-H-Regel wird ausgehebelt. ...
So hoch wie Kölner Dom und Dresdner Frauenkirche zusammen:
250 Meter bis zur Flügelspitze messen die stärksten Land-Windkraftanlagen des Herstellers GE. Bis zu 50 Exemplare davon hat sich der Braunkohlekonzern LEAG gesichert. "
https://www.saechsische.de/politik/deutschland/innenpolitik/energiewende/braunkohlekonzern-leag-bestellt-riesenwindanlagen-5420261-plus.html
Wer bezahlt die LEAG WK Anlagen?
07/2020
Milliarden-Subventionen für Braunkohle ... gleich, das die beiden Braunkohlekonzerne RWE und LEAG mit 4,35 Milliarden Euro subventioniert.

Das alles bei steigenden Strompreisen, für uns Bürger.
Ich mag unter diesen Umständen, nicht nur keine Windräder.

Mit weniger Lobbyismus und Steuergeldverschwendung für wenige
Multis könnte unter purer notwendiger Berechnungsgrundlage, die Energiewende problemlos funktionieren, mit vielen Bürgern im Boot.

Warum hat man wohl solch ein positives Projekt jahrelang fast geheim gehalten?
"ENERGIEWENDE
Norwegischer Strom im deutschen Netz
Der Probebetrieb war erfolgreich: Heute wurde Nordlink, eines der längsten See-Stromkabel der Welt zwischen Deutschland und Norwegen, offiziell eingeweiht.
3,6 Millionen Haushalte bekommen klimaneutrale Energie."

(Eine Windkraftanlage mit einer Leistung von gut sechs Megawatt kann theoretisch etwa 3.500 Haushalte ein Jahr mit Strom versorgen)
Aus:
https://www.dw.com/de/norwegischer-strom-im-deutschen-netz/a-57648045
Schnell ging es auch.
"Die Genehmigung für die Verlegung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone wurde am 2. Oktober 2014 durch das BSH erteilt.[14][10] Ebenfalls im Oktober 2014 vergab die norwegische Genehmigungsbehörde die Lizenz.[15]"
https://de.wikipedia.org/wiki/NordLink

Und ob eine WKA läuft, spielt für den Betreiber keine Rolle, das Geld des Bürgers kommt auch bei Stillstand.
"Nun kann in Deutschland der Strom zahlreicher Windkraftanlagen nicht genutzt werden, weil die Netze nicht ausreichend dimensioniert sind. Werden die Windkraftanlagen dann abgeregelt,
erhalten die Anlagenbetreiber eine Entschädigung in Höhe von 95 Prozent der entgangenen Einnahmen.
Sobald die entgangenen Einnahmen ein Prozent der gesamten Einnahmen eines Jahres übersteigen, steigt die Entschädigung auf 100 Prozent.
Bezahlen darf das der Verbraucher
2019
3,23 Milliarden kWh konnten nicht ins Stromnetz eingespeist werden, weil mehr Energie erzeugt wurde, als über die vorhandenen Netzkapazitäten zu den Verbrauchern transportiert werden konnte."
https://www.heise.de/tp/features/Beim-Ausbau-der-Windkraft-in-Deutschland-laeuft-einiges-schief-4503768.html#:~:text=Nun%20kann%20in%20Deutschland%20der,95%20Prozent%20der%20entgangenen%20Einnahmen.

Und für den Stromexport ist immer noch Strom über!

"Deutschland war im Jahr 2020 erneut Netto-Stromexporteur** mit insgesamt 18,6 TWh."
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/SMARD/Aktuelles/smardaktuelles_node.html
Meat-Tech schrieb am 27.05.2021 16:12 Uhrzustimmen(24) widersprechen(7)
Die ländliche Region wird vollgestellt. Egal wohin man blickt findet das Auge keine Ruhe mehr. Überall dreht es sich. Außer man blicht umweltschuldbewußt auf den Boden.
Es wäre doch angeraten, wenn unsere Politiker mit gutem Beispiel vorangehen, sich die Windräder selbst um ihre Häuser drumrumstellen. Auch die Grünanlagen innerhalb der Städte, z.B. München - Englischer Garten, dort wo der meiste Strom verbraucht wird, sollte nicht tabu sein. Sehe gerade vor mir, wie die Flügel sich drehen in Berlin Tiergarten, zwischen Siegessäule und Brandenburger Tor, in Sichtweite zu unseren Abgeordneten, die dafür verantwortlich zeichnen.
Also Baerbock, Hofreiter, Roth und Co. auf geht's.
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