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28.01.2022 | 15:35 | Stachelhalsbänder 

Tierschutz-Hundeverordnung: Streit um Ausnahmen für Polizeihunde

Hamburg - In der Debatte um eine Ausnahmeregelung von der neuen Tierschutz-Hundeverordnung für Polizeihunde hat die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft der Polizei eine Aushöhlung des Tierschutzes vorgeworfen.

Polizeihund?
Streit um Tierschutz-Hundeverordnung - Linke kritisiert Polizei in Hamburg. (c) proplanta
«Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Tiere weiterhin Qualen erleiden müssen, nur weil Hamburgs Polizei an tierschutzwidrigen Trainingsmethoden festhalten will», sagte der tierschutzpolitische Sprecher, Stephan Jersch, am Donnerstag. In anderen Ländern gehe es auch ohne den Einsatz von Gewalt.

Hintergrund ist eine seit Anfang des Jahres geltende Neuregelung der Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verbietet schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden. Sogenannte Schutzhunde werden aber teils mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die mit Stacheln versehen sind und ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können.

Die Polizei hatte kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung kritisiert, dass hundehaltenden Behörden nicht involviert gewesen waren und eine Ausnahme gefordert. «Die Polizei Hamburg respektiert das Tierwohl und setzt den Schutzgedanken der neuen Verordnung um. Dennoch sehen wir nach erster Bewertung dringenden Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf eine Öffnungsklausel oder Ausnahmeregelung für polizeiliche Belange», sagte damals eine Sprecherin.

Unterstützung erhielt die Polizei von der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Sie hatte den rot-grünen Senat im weiteren Verlauf dazu aufgefordert, eine Bundesratsinitiative Niedersachsens für eine Ausnahmeregelung zu unterstützen. Bei der Hamburger Polizei sind 60 Hunde im Einsatz, davon 40 Schutzhunde.
dpa/lno
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Kommentare 
Ulrich Dittmann schrieb am 30.01.2022 19:24 Uhrzustimmen(32) widersprechen(9)
„Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ konstatierte sehr richtig Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916)
Also: Keine Ausnahmegenehmigungen z.B. für betäubungsloses Schlachten/Schächten - und keine Ausnahmen für eine quälerische Ausbildung von Polizeihunden.
NIEMANDEN darf Narrenfreiheit eingeräumt werden, wenn´s um Tierwohl geht.
maximilian schrieb am 28.01.2022 18:11 Uhrzustimmen(18) widersprechen(18)
Tierschutz ist Staatsziel. Tierschutz für jedes einzelne Tier ist Inhalt des Art. 20a GG. Die neue Verordnung basiert auf § 2a TierSchG und darf nicht hinter den Regelungsgehalt des Tierschutzgesetzes zurückweichen. Das TierSchG enthält in § 1 Satz 2 das eindeutige Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen. Polizeischutzhunde gibt es auch in anderen Bundesländern. Wenn dort die Einhaltung der neuen Verordnung möglich ist, dann gibt es keinen vernünftigen Grund Ausnahmen für Hamburger oder niedersächsische Polizeischutzhunde zuzulassen.Dass CDU-Abgeordnete keine Empathie für Tiere haben, ist anhand der Landwirtschaftspolitik der vergangenen CDU-geführten Bundesregierungen offensichtlich geworden.
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