Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

09.05.2022 | 13:59 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Maisaussaat im Südwesten in vollem Gange

Karlsruhe - „Die Maisaussaat ist in vollem Gange,“ so die renommierte, amtliche Pflanzenschützerin A. Bäuerle für den Rems-Murr-Kreis im Vorfeld ihrer kulturspezifischen Empfehlungen.

Maisaussaat 2022
Bild vergrößern
(c) LTZ Augustenberg
Über einzuhaltende Auflagen und Anwendungsbedingungen bei der Aussaat, mechanische Unkrautbekämpfung und über mögliche Pflanzen-schutzmaßnahmen im Vorauflauf haben wir in der letzten Ausgabe des Infoservice informiert. Weitere Maisherbizide und Informationen finden Sie in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2022 – Ackerbau und Grünland“, ab S. 76.

Bitte bei beachten den Planungen der Pflanzenschutzmaßnahmen, dass Bromoxynil-haltige Pflanzenschutzmittel (z.B. B235, Certol B) in dieser Saison nicht mehr eingesetzt werden dürfen (Ende Aufbrauchfrist 17.09.2021) und evtl. Reste entsorgungspflichtig sind.

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin (z.B. Aspect, Calaris, Gardo Gold,…) einem Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg unterliegen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird eine Anwendung nicht empfohlen. Wird der Wirkstoff dennoch eingesetzt, ist die neue Anwendungsbestimmung NG362 zu beachten, die beinhaltet, dass innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit max. 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden darf.

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron (z.B. Arigo, Elumis, Motivell Forte, Nicogan, Samson 4 SC) unterliegen den Anwendungsbestimmungen NG326-1 und NG327, d.h. die Aufwandmenge darf max. 45 g/ha betragen und eine Anwendung auf derselben Fläche im darauffolgenden Kalenderjahr ist nicht erlaubt.

Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pendimethalin (z.B. Stomp Aqua, Activus SC, Spectrum Plus unterliegen den Anwendungsbestimmungen NT145, NT146 und NT170, die besagen, dass eine Ausbringung mit mindestens 300 l Wasser/ha, mit maximal 7,5 km/h und einer Windgeschwindigkeit von maximal 3 m/s erfolgen muss. Zudem sind abdriftmindernde Düsen der 90%-Klasse einzusetzen (gelistet im Verzeichnis „verlustmindernde Geräte“). Dabei ist zu beachten, dass die 90%-Abdriftminderung auf der gesamten Fläche einzuhalten ist.

(Informationen des Rems-Murr-Kreis vom 08.05.2022)
LTZ Augustenberg
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Fungizid Propulse erhält Zulassungserweiterung in Zuckerrübe

 Pflanzenschutzmittel - Zulassungsverlängerung Fungizid Infinito

 Pflanzenschutzmittel - Zulassungserweiterung für verschiedene Kulturen

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung für die Exirel-Anwendung in Hopfen

 Krankheitsbefall im Wintergetreide sehr heterogen

  Kommentierte Artikel

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich