Eine neue EU-Vorgabe werden umgesetzt, teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwoch mit. Verbindlich sei aber der Einsatz einer mobilen Schlachteinheit. Möglich waren nach den Angaben bislang Hausschlachtungen ausschließlich für den Eigengebrauch.
Das sei ein wichtiger Schritt für mehr
Tierwohl und
Nachhaltigkeit, sagte Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer. Der Transport zum
Schlachthof belaste zusätzlich die Tiere und sei für sie mit viel Stress verbunden. Bei der Schlachtung in gewohnter Umgebung könne das vermieden werden.
Laut EU-Verordnung dürfen bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde nun in den Agrarbetrieben geschlachtet werden. Seit zehn Jahren ist in Brandenburg zudem der Kugelschuss bei Verwendung einer mobilen Schlachteinheit von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern gestattet. Nun gilt hier die neue EU-Verordnung, laut der auch die Anwesenheit eines Amtstierarztes notwendig ist.