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04.08.2022 | 04:22 | Milchviehhaltung 

Anbindehaltung endet - Bayern will weiter Kombi-Haltung ermöglichen

Rottach-Egern - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) fordern ungeachtet eines Endes für die Anbindehaltung weiter die Möglichkeit zur Kombi-Haltung.

Rinderhaltung
Kühe nicht mehr anbinden. (c) proplanta
Dabei müssen die Tiere einen Großteil des Jahres auf der Weide sein, sind aber für eine bestimmte Zeit auch angebunden im Stall.

«Wir brauchen ein klares Bekenntnis der Kombihaltung», sagte Kaniber am Mittwoch bei der Hauptalmbegehung mit rund 400 Bauern auf der Sieblalm bei Rottach-Egern im Landkreis Miesbach.

Ein Ende würde den Almbauern zufolge das Aus für viele Betriebe und damit auch für Almen bedeuten. Die Anbindehaltung soll laut Koalitionsvertrag im Bund für mehr Tierwohl bis etwa 2030 abgeschafft werden. Ob die Kombihaltung dazu zählt, ist nicht ganz klar.

«Eine naturnähere und auch tierfreundlichere Bewirtschaftung als in der Almwirtschaft gibt es nicht», sagte Söder. Die Tiere seien die meiste Zeit des Jahres in der Natur. Da könnten nicht die gleichen Regeln angewendet werden wie in Gegenden, wo sie das ganze Jahr unter gleichen Bedingungen im Stall stünden.

Es ärgere ihn, dass Landwirten unterstellt werde, sie täten nicht das Beste für ihre Tiere, sagte Söder. Es müsse mehr Vertrauen in die Bauern und mehr Wertschätzung für ihre Arbeit geben. «Ich hab' manchmal das Gefühl, dass ein Landwirt öfter kontrolliert wird als ein Kernkraftwerk.»

Bei der Hauptalmbegehung informierten sich Politiker über Probleme auf den Almen. In Bayern gibt es rund 1.500 Almen und Alpen. Etwa 55.000 Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde verbringen dort den Sommer.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 20.08.2022 16:18 Uhrzustimmen(9) widersprechen(9)
Nicht nur die Qualhaltung der ganzjährigen Anbindung von Milchkühen, sondern auch die Kombinationshaltung verstößt gegen die Vorgaben in Nr. 7 Satz 1 und 2 des Anhangs zu Art. 4 der EU-RL 58/98 des Rates der Europäischen Union.
maximilian schrieb am 13.08.2022 09:52 Uhrzustimmen(13) widersprechen(9)
Die länger anhaltende Anbindung von Milchkühen ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen das Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung von Tieren nach § 2 Abs.1 TierSchG und gegen das Verbot in § 3 Abs. 1
einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, [...] die offensichtlich seine Kräfte übersteigen,
Unser deutsches Bundestierschutzrecht kann auch ein Söder nicht aushebeln.
maximilian schrieb am 04.08.2022 20:06 Uhrzustimmen(27) widersprechen(20)
Söder ist schlecht informiert. Die Weidezeit dauert 4 bis längstens 6 Monate.
Je höher die Lage, desto kürzer die Vegetationsperiode. Die Rinder werden also durch eine länger anhaltende Anbindung misshandelt. Nämlich 6 - 8 Monate. Der Erhalt von Almbauernhöfen kann nicht durch Missachtung des Tierschutzgesetzes erfolgen.
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