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29.11.2022 | 13:05 | Grundwasserbelastung 

Aktuelle Auswertungen 2022: Nitratbelastung im Grundwasser immer noch vielerorts deutlich zu hoch

Stuttgart - Das Agrar-Informationszentrum Proplanta hat die aktuellsten Daten vom Umweltbundesamt (UBA) von 2022 jetzt ausgewertet sowie die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser auf einer interaktiven Karte visualisiert und tabellarisch aufgelistet.

Nitratbelastung im Grundwasser 2022
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Übersichtskarte der Nitratgehalte im Grundwasser 2021. In vielen Regionen werden die Nitratwerte deutlich überschritten. (c) proplanta
Sämtliche Messreihen stehen für den Zeitraum 2016-2021 zum Vergleich bereit und verdeutlichen ferner die regionalen Entwicklungen.

Ein Viertel der 641 getesteten Nitrat-Messstellen in Deutschland überschritten in 2021 den in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL) für Grundwasser europaweit einheitlich festgelegten Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter. Damit hat sich die Anzahl der Überschreitungen an den Messpunkten gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert.

Mit einem Nitratwert von 297,49 mg/l rangiert der Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) in 2021 immer noch auf Platz 1 und erreicht überdies im 6-Jahresvergleich eine neue Höchstmarke. Dahinter folgt der Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) mit 202,0 mg/l. Aber auch die kreisfreie Stadt Wolfsburg (Niedersachsen) mit 143,33 mg/l und der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Niedersachsen) mit 140,63 mg/l übertreffen den Nitrat-Schwellenwert im Grundwasser im Jahr 2021 noch um fast das Dreifache. Zwar immer noch viel zu hoch – aber gegenüber dem Vorjahr nahezu halbiert – hat sich mit 67,7 mg/l der Nitratmesswert im Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern).

Zur Überwachung der Grundwasserqualität liegen in Deutschland neben dem EUA-Messnetz mit 1.264 Probestellen zur alljährlichen Berichterstattung von Grundwasserzustandsdaten an die Europäische Umweltagentur (EUA) zusätzlich noch das Wasserrahmenrichtlinienmessnetz mit insgesamt 7.869 Messstellen vor.

Das für die EU-Nitratrichtlinie  alle vier Jahre verwendete EU-Nitratmessnetz, umfasst insgeamt 692 Messstellen. Hierzu werden laut dem UBA aus dem EUA-Messnetz diejenigen Messstellen herangezogen, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse der Landwirtschaft (Acker, Grünland und Sonderkulturen) auf die Grundwassermessstellen dominieren. Diese Anforderung ergibt sich aus dem in Artikel 1 der Richtlinie festgelegten Ziel, die Gewässerverunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu reduzieren. Deshalb finden in diesem Messnetz Messstellen unter Flächen die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (Siedlung, Wald) keine Berücksichtigung. Die Anzahl der Messstellen ist darauf zurückzuführen, dass ca. 60 % der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird.

Die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie erfolgt alle vier Jahre – letztmals im Jahr 2020 – und gibt Auskunft, in welchem Umfang Deutschland diese Richtlinie umgesetzt hat und wie stark die im Zusammenhang mit der Nitratrichtlinie ergriffenen Maßnahmen zu einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers aus der Landwirtschaft geführt haben. Sofern Werte im Grundwasser überschritten werden, sind fristgerechte Gegenmaßnahmen zur Reduzierung der Einträge einzuleiten. Ansonsten drohen Deutschland horrende Strafzahlungen in Höhe von 857.000 Euro täglich.

Mit dem Urteil vom 21. Juni 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hatte. Der Verstoß lag darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend waren.

Wegen des andauernden Verstoßes erhielt Deutschland gemäß Artikel 260 des Vertrags von Lissabon seitens der EU-Kommission am 25. Juli 2019 ein Mahnschreiben zur Umsetzung des EuGH-Urteils. Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, da die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission musste die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden. Ein zähes Ringen um Gebietsausweisungen und Sonderregelungen hält derweil an.

Hohe Nitrateinträge ins Grundwasser resultieren v.a. in viehreichen Regionen und stehen auch im Zusammenhang mit der angebauten Kulturpflanze und ihrem Stickstoff(N)-Bedarf. Bestimmte Sonderkulturen wie Brokkoli und Salat verlangen zur Qualitätssicherung oft einen N-Düngerzuschlag, womit das Auswaschungsrisiko von Nitrat steigt. Je nach Witterungsverlauf können auch N-Spätgaben beim Qualitätsweizenanbau zu unerwünschten Stickstoffverlusten führen. Daneben spielen für unerwünschte Nitrateinträge auch standörtliche Gegebenheiten wie geringe Grundwasserneubildungsrate und sehr geringe Grundwasserfließgeschwindigkeit verbunden mit sehr geringer Grundwasseraustauschrate sowie geringes Nitratrückhaltevermögen des Bodens und ein hohes Stickstoffmineralisationspotential eine Rolle.

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission tritt z.B. in Nordrhein-Westfalen (NRW) bereits am 1. Dezember 2022 eine Neufassung der Düngeverordnung in Kraft. Die Landesdüngeverordnung gibt die nitratbelasteten (sog. „Rote Gebiete“) und eutrophierten Gebiete in NRW bekannt und sie legt zusätzliche und abweichende Anforderungen für diese Flächen fest. Rechtsgrundlage hierfür ist die Düngeverordnung des Bundes. Die Gesetzesnovelle stuft somit ca. 500.000 Hektar, statt wie bisher 165.000 Hektar – als nitratbelastete landwirtschaftliche Flächen in NRW ein. Das entspricht immerhin rund ein Drittel der Landwirtschaftsfläche.

An Landwirte werden jetzt strengere Anforderungen bzgl. der Düngung gestellt. Eine zentrale Vorgabe sieht nämlich vor, dass in diesen Gebieten der Düngebedarf um etwa 20 Prozent reduziert werden muss. Ernte- und Qualitätseinbußen werden wohl die Konsequenz sein. Ob überhaupt die eingeleiteten Maßnahmen tatsächlich reichen, das Verfahren gegen Deutschland final einzustellen, oder es lediglich temporär ausgesetzt wird und weitere Nachforderungen folgen, bleibt indes ungeklärt. Das Bangen geht also in die nächste Runde.

Übersichtskarte Nitratbelastung im Grundwasser in Deutschland 2016-2021

Übersichtskarte Nitrat-Messstellen in Deutschland 2016-2021
Proplanta
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Kommentare 
Okos schrieb am 21.12.2022 08:25 Uhrzustimmen(8) widersprechen(7)
Hallo Till,
dann stimmen Sie mir also zu, dass die Panikmache von Seiten der Politik oder von Organisationen der tatsächlichen "Gefährdungslage" nicht gerecht wird?
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/wasserversorger-nur-1-47-bereiten-wegen-landwirtschaft-auf-9564204.html
https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/fake-news-statt-fakten-1646
Auf diese Meldung steigen heute noch Medien auf und zahlreiche Wasserversorger auch bei uns in Baden-Württemberg nutzten daraufhin die Möglichkeit, ihrerseits auf kommende und steigende Preise hinzuweisen, verursacht durch die Landwirtschaft.

Wegen mir also keine Warntäfelchen am Gemüsestand aber dann eben auch kein Kirremachen der Bevölkerung für populistische Zwecke!

Denn, und wie Sie ja selber schon verlinkt haben:
Im Gegensatz zu anderen Stoffen ist der Grenzwert von Nitrat in Höhe von 50 mg Nitrat je Liter nicht für eine lebenslange ⁠Exposition⁠ berechnet, sondern für eine akute Exposition von in diesem Fall besonders empfindlichen Säuglingen.
Es gibt zudem überzeugende Daten, dass eine Methämoglobinämie mit einer bakteriellen Infektion einhergeht und gesunde Kinder auch bei erhöhtem Nitratgehalt nicht gefährdet sind . Eine Erhöhung des Nitratgrenzwertes würde jedoch einem großangelegten Feldversuch mit Säuglingen gleichkommen, was aus ethischen Gründen abzulehnen ist.

Der Grenzwert ist also ethischer Natur und selbige, also die NAtur, hält sich nicht an Grenzwerte.

Und was die Nitrataufnahme angeht und eine mögliche Gefährdungslage für die Bevölkerung, die von mehreren Seiten immer wieder bemüht wird muss man klar sagen: Esst mehr Fleisch und weniger Gemüse! :)
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/nitrat/index.htm
Till Eulenspiegel schrieb am 10.12.2022 13:49 Uhrzustimmen(4) widersprechen(17)
@ Okos
Äpfel und Birnenvergleiche haben fast immer einen Haken.

"Nitrat, Nitrit und Nitrosamine – (K)eine Gefahr für die Gesundheit?
Nitrat selbst ist für den Menschen unbedenklich. Nitrat aus Lebensmitteln kann aber bereits im Lebensmittel oder durch Bakterien während der Verdauung zum gesundheitsschädlichen Nitrit umgewandelt werden.

Aus und mehr Fortbildung zum Thema:
https://landeszentrum-bw.de/,Lde/Startseite/wissen/nitrat-im-gemuese-wirklich-so-bedenklich

"Nitrat ist eine Stickstoffverbindung, die ganz natürlich im Boden vorkommt.
Aber auch in
künstlichen Düngemitteln
steckt Nitrat in großen Mengen
und gelangt so auf die Felder.
Überschüssiges Nitrat,
das der Boden nicht aufnehmen kann, speichern die Pflanzen.
Manche Pflanzen können sehr viel Nitrat speichern, andere kaum etwas. Daher sind einige Gemüsesorten deutlich mehr mit Nitrat belastet als andere.
Zum Beispiel enthalten Getreide sowie einige Obstsorten vergleichsweise viel Nitrat."

Noch Fragen ...
https://utopia.de/ratgeber/nitrat-in-wasser-und-lebensmitteln-das-musst-du-wissen/
Okos schrieb am 09.12.2022 07:57 Uhrzustimmen(21) widersprechen(6)
Ins Verhältnis setzen sollte man auch den Umstand, dass Salate und Gemüse bis zu 4000 mg Nitrat pro kg enthalten können. Daher wäre es doch nur logisch, analog wie beim Grundwasser ab einem Gehalt von 25 mg Nitrat/kg Gemüse an den Gemüsekisten Rote Warntafeln anzubringen, damit der geneigte Kunde in Panik verfallen kann.
Proplanta schrieb am 02.12.2022 19:39 Uhrzustimmen(33) widersprechen(25)
Sie haben recht, dass es sich um punktuelle Messungen handelt, aber i.d.R. mehrere pro Landkreis. D.h. die Einfärbung eines Lkr. bezieht sich immer auf den Durchschnittswert der Messungen binnen eines Jahres. Zur Veranschaulichung der Entwicklung reicht das auch vollkommen aus. (-> s. Berechnung Corona-Inzidenzen und entsp. Maßnahmen).
Landwirt schrieb am 02.12.2022 18:58 Uhrzustimmen(13) widersprechen(54)
Eine Messstelle macht noch keinen "roten Landkreis". Einfach mal die Anzahl der Messstellen ins Verhältnis zur LF der jeweiligen Landkreise setzen. Die Messergebnisse sind "Punktmessungen" und nicht repräsentativ für die gesamte LF eines Landkreises.
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