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04.06.2009 | 17:04 | Finanzpolitik  

„Katastrophenerlass": Steuerliche Erleichterungen für Geschädigte von Unwettern insbesondere in der Bodenseeregion im Mai 2009

Stuttgart - „Durch die katastrophalen Unwetter in der Bodenseeregion im Mai 2009 sind gravierende Schäden entstanden, die bei vielen Betroffenen zu großen finanziellen Belastungen führen.

Katastrophenerlass
Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe sind teilweise in ihrer Substanz getroffen, denn viele Kulturen und damit die landwirtschaftliche Grundlage wurden völlig zerstört. Die baden-württembergische Finanzverwaltung wird soweit möglich Hilfe leisten, und daher alle steuerrechtlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll ausschöpfen. Mit der Verabschiedung des sogenannten Katastrophenerlasses setzen wir nun die Unterstützung der Betroffenen in die Tat um. Durch den Erlass werden die Finanzämter angewiesen, alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der betroffenen Landwirte zu ergreifen.“ Dies gab Finanzminister Willi Stächele am Mittwoch (3. Juni 2009) in Stuttgart bekannt.

Die Hilfe umfasse insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundung ohne Stundungszinsen, Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch den vorübergehenden Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. „Soweit es möglich ist, werden wir im steuerlichen Verfahren Rücksicht auf die großen Schäden nehmen und darauf angemessen reagieren,“ so Stächele.

Bei Gewerbetreibenden kommen Sonderabschreibungen für den Wiederaufbau von Betriebsgebäuden für die Ersatzbeschaffung vernichteter oder verlorengegangener Anlagegüter in Betracht. Zudem gelten bei Landwirten Sonderregeln, wonach die Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen zum Teil sogar erlassen wird, soweit durch Unwetter Ertragsausfälle eintreten. „Die Steuerverwaltung muss auf die besondere Lage der landwirtschaftlichen Betriebe mit immer stärker schwankenden Agrarmärkten und zunehmenden Wetterextremen eingehen. Die Strukturen des ländlichen Raumes zu schützen und zu erhalten ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung,“ sagte der Finanzminister.

„Unsere Finanzämter stehen den Geschädigten für nähere Informationen über die steuerrechtlich möglichen Hilfsmaßnahmen gerne zur Verfügung. Die Betroffenen sollten ihr zuständiges Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch das Unwetter hervorgerufenen Belastungen informieren, damit diese in begründeten Fällen den Geschädigten umgehend helfen können. Dies ist mir ein persönliches Anliegen“, sagte Finanzminister Willi Stächele abschließend. (PD)
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