Die sogenannte Ringelschwanzprämie könne ab 1. Juli beantragt werden, teilte das
Agrarministerium am Freitag in Hannover mit. Sie werde aber nur an Landwirte ausgezahlt, bei denen zu jeder Zeit im Mastdurchgang mindestens 70 Prozent der Tiere mit einem unversehrten Ringelschwanz ausgestattet sind. Zudem sei die gleichzeitige Haltung von kupierten und unkupierten Tieren in einer Gruppe nicht erlaubt. Maximal können Prämien für 1.000 Tiere pro Hof beantragt werden.
«Wir erreichen ein wichtiges Etappenziel im niedersächsischen Tierschutzplan und setzen bundesweit Maßstäbe», sagte Agrarminister Christian Meyer (Grüne). Auch für die verbesserten Haltungsbedingungen von Legehennen und den Verzicht auf das umstrittene Schnäbelkürzen will Niedersachsen Prämien auszahlen. Pro Tier sind Zuschüsse von 1,70 Euro für Kosten vorgesehen, die durch die Verbesserung der Haltungsbedingungen wie größere und bessere Ställe entstehen. Für beide Maßnahmen stehen bis 2020 28 Millionen Euro bereit. Die Tiere müssen im beantragten Förderungszeitraum regelmäßig von einem Tierarzt begutachten werden. (dpa/lni)