Aus Sicht ihres Ressorts hat ein
Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) unterstehendes Amt dabei Umweltauflagen missachtet, wie zuerst die «taz» (Freitag) berichtete. Das sei ein «Verstoß gegen die Regeln des Zulassungsverfahrens gemäß
Pflanzenschutzgesetz in Deutschland». Eine Sprecherin sagte der dpa, dass sich das auf alle 18 Mittel beziehe - darunter eines mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat. Das
Agrarministerium wies die Kritik zurück.
Wie die «taz» berichtete, hatte das
Umweltbundesamt (UBA) den Mitteln «erhebliche negative Auswirkungen auf die
Biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt» attestiert und deswegen auf Auflagen bestanden. Diese tauchten nun in der Genehmigung durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht auf, kritisiert das Umweltministerium. Ohne Einverständnis des UBA, das zum Umweltministerium gehört, dürfen Pflanzenschutzmittel nicht für den deutschen Markt zugelassen werden.
Die Zulassungen sind befristet bis Jahresende, da das UBA ab 2020 auf strengere Auflagen für die
Artenvielfalt bestehen will - darüber streiten die beiden zuständigen Ministerien derzeit noch.
Agrar-Staatssekretär Hermann Onko Aeikens sagte der dpa, das
BVL habe mit seinen aktuellen Zulassungsentscheidungen «im Einklang mit den Regeln des Pflanzenschutzgesetzes gehandelt». Die Zulassungen seien für 2019 erteilt worden. Das
UBA habe mit seinem Einvernehmen für diesen Zeitraum keine weiteren Bedingungen gestellt. Das sollte auch das vorgesetzte Umweltministerium wissen.
Die Grünen kritisierten das Agrarministerium: «Insbesondere mit der Zulassung des Neonikotinoid-Nachfolgers Cyantraniliprol für die Freilandanwendung straft Julia Klöckner ihre trendigen Sonntagsreden von systemrelevanten
Bienen und Insektenschutz-Papieren Lügen», sagte Agrarexperte Harald Ebner.