Dies erläuterte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), bei der gemeinsamen Tagung mit der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
„Der Wille zur Freiheit war untrennbar verknüpft mit der Herausforderung, sich innerhalb kürzester Zeit auf eine völlig andere Staats- und Wirtschaftsordnung einzustellen. In der Land- und
Agrarwirtschaft waren die Systemunterschiede innerhalb Deutschlands besonders ausgeprägt“, so Nüssel.
Von den ehemals rund 4.500 landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften haben sich nach den Vorgaben des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes insgesamt 1.500 entschieden, Landwirtschaft weiterhin kooperativ in der eG zu betreiben. Heute sind mehr als 85 Prozent der Agrargenossenschaften in der Raiffeisen-Organisation engagiert. Diese Unternehmen blicken auf eine wechselvolle, aber aufstrebende 20jährige Geschichte zurück. Als Zusammenschluss bäuerlicher Familien sind sie heute erfolgreich am Markt tätig und bewirtschaften im Durchschnitt rund 1.800 ha; das sind rund 27 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Ostdeutschland. Die Agrargenossenschaften übernehmen häufig in den strukturschwachen ländlichen Räumen wichtige Aufgaben.
„Die vielfältigen Sozial- und Umweltleistungen, die weit über die landwirtschaftliche Urproduktion hinaus gehen, können weiterhin nur erbracht werden, wenn eine erneute Benachteiligung bei den EU-Direktzahlungen im Konzept der Gemeinsamen
Agrarpolitik nach 2013 verhindert wird. Ich halte daher eine Obergrenze/Degression nicht vereinbar mit dem zukünftigen Selbstverständnis der Direktzahlungen. Diese müssen vielmehr als wirtschaftliche Basisabsicherung in Zeiten volatiler Märkte, als Beitrag zur Planungssicherheit auf den landwirtschaftlichen Betrieben sowie als Ausgleich für die im internationalen Vergleich hohen EU-Produktionsstandards und als Honorierung von Naturschutzmaßnahmen verstanden werden“, so Nüssel.
Der DRV-Präsident ist davon überzeugt, dass angesichts der großen Herausforderungen auf den globalisierten Agrarmärkten Kooperationen in der Rechtsform der eG entscheidende Vorteile bieten. Denn Agrargenossenschaften eröffnen zahlreichen Menschen die Möglichkeit, weiterhin in der Landwirtschaft tätig zu sein, und sichern zugleich eine breite Streuung von Eigentum an Grund und Boden. „Ich wünsche mir, dass die eingetragene Genossenschaft als gleichberechtigte Rechtsform für Kooperationen in der Landwirtschaft erkannt wird“, so Nüssel. (drv)