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26.07.2020 | 13:00 | EU-Agraretat 2021-2027 

240 Milliarden Euro für Direktzahlungen vorsehen

Brüssel - Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich neben der Einigung über die finanzielle Ausstattung des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und des Wiederaufbaufonds auch auf Eckpunkte zum Agrarhaushalt verständigt.

EU-Agraretat 2021-2027
Europäischer Rat erzielt Einigung zum kommenden EU-Budget. (c) proplanta
Für die Agrar- und Fischereipolitik sowie Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sollen im Zeitraum von 2021 bis 2027 auf der Grundlage des Preisniveaus von 2018 maximal 356,4 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Mittel für die Direktzahlungen in der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden auf 239,9 Mrd. Euro begrenzt; insgesamt wird die Erste Säule mit rund 258,6 Mrd. Euro ausgestattet.

Für die Zweite Säule hat der Europäische Rat eine Gesamtsumme von 77,8 Mrd. Euro veranschlagt. Vorgesehen sind zudem Sonderzuwendungen für Mitgliedstaaten, die besondere strukturelle Herausforderungen im Agrarsektor bewältigen müssen oder die Zweite Säule stark ausgebaut haben. In diesem Zusammenhang soll Deutschland 650 Mio. Euro erhalten, Spanien und Italien jeweils 500 Mio. Euro. Nach Frankreich sollen 1,6 Mrd. Euro zusätzlich fließen; Österreich erhält 250 Mio. Euro.

Die GAP wird nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs künftig auch das Tierwohl umfänglich berücksichtigen. Die nationalen Strategiepläne sollen mittels des neuen Umsetzungsmodels die Erste und Zweite Säule programmatisch aufeinander abstimmen und sicherstellen, dass die Ziele der Gemeinschaft erreicht werden und die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität erhalten.

Nur Zweite Säule kofinanziert

Von den Mitteln für die Gemeinsame Agrarpolitik sollen etwa 40 % für den Kampf gegen den Klimawandel aufgewendet werden. Nach wie vor werden die Mittel der Ersten Säule ausschließlich aus dem EU-Haushalt finanziert, und die Maßnahmen der Zweiten werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert. Insgesamt soll der kommende MFR mit 1.074 Mrd. Euro ausgestattet und um einen Wiederaufbaufonds mit 750 Mrd. Euro ergänzt werden.

Der EU-Rat betont in seinen Schlussfolgerungen, dass der MFR und der als „Next Generation EU“ (NGEU) titulierte Aufbaufonds eine Einheit bilden. Als Ziel wird im Kern die Eindämmung des „sozioökonomischen Schadens“ genannt. Darüber, welcher Anteil der Aufbauhilfen als Kredite und welcher als Zuschüsse gewährt wird, war lange gestritten worden. Der Einigung zufolge sollen 390 Mrd. Euro für den Wiederaufbau als Zuschüsse fließen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Große Flexibilität zwischen den Säulen

Bezüglich der Umschichtung von Mitteln zwischen den Säulen will der Rat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, bis zu 25 % der für die Unterstützung der Strategiepläne festgelegten jährlichen nationalen Obergrenzen in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umzuleiten; unter bestimmten Bedingungen kann es auch noch mehr sein. Analog sollen bis zu 25 % der Zuweisungen für den ELER in die Direktzahlungen umgeschichtet werden können.

Für Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts betragen, soll diese Schwelle auf 30 % angehoben werden können. Neben der Agrarpolitik sind die 356,4 Mrd. Euro der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ auch für die Finanzierung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) vorgesehen, das unter anderem das Natura-2000-Netzwerk sowie den Übergang der EU hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft zusätzlich unterstützen soll.

Die Staats- und Regierungschefs sind bei ihrer Einigung bezüglich des Agraretats weitgehend der EU-Kommission gefolgt. Diese hatte in ihrem jüngsten Vorschlag für die GAP auf Grundlage des Preisniveaus von 2018 gut 348 Mrd. Euro vorgesehen. Die Erste Säule wollte die Kommission dabei mit 258,3 Mrd. Euro ausstatten; für die Zweite waren 75,0 Mrd. Euro eingeplant.
AgE
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