Das teilte am Montag die
EU-Kommission mit und genehmigte die Gelder, mit denen Landwirten bei der Umsetzung der sogenannten
Wasserrahmenrichtlinie geholfen werden kann. Die Richtlinie wurde 2000 verabschiedet und soll den
Gewässerschutz in der Europäischen Union sichern.
Ziel der nun genehmigten Hilfsgelder ist es laut EU-Kommission, die Landwirte teilweise für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten zu entschädigen. Diese ergäben sich etwa aus Verboten, entlang natürlicher Gewässer
Ackerbau zu betreiben. Das Geld stammt den Angaben zufolge aus Mitteln des Freistaats Bayern.