50 Jahre Investitionssicherheit für Landwirte Berlin - Die Festveranstaltung des Bundesbauministeriums zum 50. Bestehen des Baugesetzbuches am heutigen Freitag (19.11.2010) nimmt der Deutsche Bauernverband (DBV) zum Anlass, auf den notwendigen Interessenausgleich beim Bauen in der Landwirtschaft hinzuweisen. |
Deshalb hatten der Gesetzgeber und die Rechtsprechung landwirtschaftliches Bauen im Außenbereich ermöglicht. Unter Außenbereich versteht man die Grundstücke, die außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplan liegen. Die jetzige Rechtslage stellt einen für alle Seiten akzeptablen Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und der Landwirtschaft dar, betonte der DBV. Wegen der mit der Tierhaltung zum Teil verbundenen Emissionen sei und bleibe der Außenbereich als Entwicklungsmöglichkeit notwendig. Bei Konflikten seien die Beteiligten vor Ort dazu aufgerufen, in einen sachlichen Dialog einzutreten und für alle Seiten vertretbare Lösungen auszuarbeiten. Würde man den Außenbereich für bestimmte Stallbauvorhaben schließen, hätte dies fatale Auswirkungen auf die Entwicklungs- und Wettbewerbfähigkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung. (dbv)
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