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09.07.2016 | 14:40

EEG-Novelle passiert Bundestag im Schnelldurchgang

EEG-Novelle
Gleich drei Gesetze im Eilverfahren, ein Länder-Nein zur Erbschaftsteuer und andere ungelöste Konflikte. Schwarz-Rot und die Länder haben in den Parlamentsferien noch einiges zu tun. (c) proplanta

Ewige Reformbaustelle - das neue EEG 2017



Privatkunden und Wirtschaft müssen über die Stromrechung um die 23 Milliarden Euro pro Jahr für Strom aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse bezahlen. Bund und Länder wollen den Ausbau der Windenergie nun drosseln und so auch die Kosten bei der Förderung von Ökostrom langfristig besser in den Griff bekommen. Hier Eckpunkte der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG), die ab 1. Januar 2017 gilt:

Förderung: Die auf 20 Jahre festgelegten Garantiepreise für die Stromabnahme aus neuen Ökostrom-Anlagen fallen größtenteils weg. Stattdessen werden künftig rund 80 Prozent der Projekte ausgeschrieben: Wer zum niedrigsten Preis Strom anbietet, erhält den Zuschlag.

Ausbaupfad: Es bleibt bei dem Ziel, dass bis zum Jahr 2025 etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs aus Ökostrom-Quellen kommen. Derzeit liegt der Anteil bei etwa 33 Prozent.

Wind an Land: Für neue Windparks an Land (Onshore) werden von 2017-2019 jeweils 2.800 Megawatt brutto jährlich ausgeschrieben, von 2020 an sind es 2.900 Megawatt. Das sind etwa 1.000 Windräder. Die Förderung neuer Windparks wird stufenweise leicht abgeschmolzen.

Winf auf See: Um neue Windparks auf See (Offshore) besser mit dem Bau von Stromtrassen an Land zu verzahnen, wird der Zubau in den Jahren 2021 bis 2025 reduziert. 2021 und 2022 soll es neue Windparks nur in der Ostsee geben, weil in der Nordsee Leitungen knapp sind. Bis 2030 sollen Windräder im Meer 15.000 Megawatt Strom erzeugen - das entspricht etwa der Leistung von zehn großen Atomkraftwerken.

Photovoltaik: Jährlich werden Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben. Für private Hausbesitzer mit einer kleinen Solar-Dachanlage (unter 750 Kilowatt) ändert sich nichts, sie erhalten weiter eine feste Vergütung. Neu sind Mieterstrommodelle. Vermieter in großen Wohnanlagen dürfen Solaranlagen auf das Dach bauen und den Strom ihren Mietern verkaufen, ohne dass die Ökostromumlage fällig wird.

Biomasse: In den ersten drei Jahren gibt es einen Ausbau von jährlich 150 Megawatt für Neu- und Bestandsanlagen. 2020-2022 sind es 200 Megawatt. Der Bund wollte die teuerste Art der Ökostromerzeugung stärker zurückfahren - das verhinderte Bayern, wo viele Bauern Biogas-Anlagen betreiben.

Industrie-Strom: Rabatte bei der Ökostromumlage für Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, bleiben erhalten. Die EU-Kommission muss die Fortführung der Vergünstigungen im Umfang von etwa fünf Milliarden Euro aber noch genehmigen.

Bürgerenergie: Verbraucher sollen sich stärker an der Energiewende beteiligen können, Bürgergenossenschaften eine faire Chance gegenüber großen Stromkonzernen haben. Gewinnen sie eine Ausschreibung für eine neue Ökostromanlage, erhalten die Genossenschaften einen Bonus. Auch müssen sie nicht vorab eine teure Umweltschutz-Genehmigung einholen.Kleine Windräder mit weniger als 750 Kilowatt sind von Ausschreibungen ausgenommen.
dpa
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