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04.12.2021 | 08:50

Neue Corona-Regeln in the LÄND: Testpflicht in Restaurants und Zoos

Neue Corona-Regeln - Was ist erlaubt
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Gastronomen, Liftbetreiber und Kartenverkäufer im Zoo müssen sich mit deutlich schärferen Corona-Regeln auseinandersetzen und befürchten massive Verluste. Wegen der kurzfristigen Veröffentlichung dürften Details der neuen Regeln etlichen Menschen auch nicht bekannt sein. (c) proplanta

Gesundheitsminister verteidigt Corona-Regeln - «Rufer in der Wüste»



Nach der massiven Verschärfung einiger Corona-Regeln unter anderem für Gastronomie und Freizeitbetriebe verteidigt der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) die Einschränkungen.

«Ich war den ganzen Sommer unterwegs und habe gepredigt wie der Rufer in der Wüste - vor allem auch bezogen auf unser medizinisches Personal», sagte Lucha dem Südwestrundfunk (SWR). Er habe zum Impfen aufgerufen und vor der Belastung in den Kliniken gewarnt. «Jetzt haben wir sehr viele Ungeimpfte mit schweren Verläufen und gleichzeitig bis zu 20 Prozent weniger Personal, weil die Beschäftigten seit 20 Monaten im Dauerstress sind», sagte er weiter.

Jeder Mensch in Baden-Württemberg hätte sich bis Mitte September vollständig impfen lassen können, kritisierte Lucha. «Wir mussten noch vor wenigen Wochen Impfstoff weglegen, weil die Menschen nicht gekommen sind. Und jetzt haben wir die Situation mit dieser Überbelastung.» Er warnte erneut davor, dass die eigentlich gute Gesundheitsversorgung nachhaltig geschädigt werde - «und das dürfen wir nicht mehr zulassen».

Nach den neuen Corona-Regeln muss künftig für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden - auch wenn die Gäste geimpft oder genesen sind. Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sind von dieser Testpflicht allerdings entbunden. Außerdem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt und Clubs sowie Diskotheken geschlossen. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (nur Geimpfte und Genesene).

Lucha verteidigte auch das Aus für die Weihnachtsmärkte von diesem Samstag an. «Es geht nicht nur um die Ansteckungen im Freien, sondern um die ausgelöste Mobilität zu Anziehungspunkten, zu denen viele Leute unterwegs wären», sagte er. «Das ist der Hintergedanke, auch bei anderen Großveranstaltungen, denn wir wollen keinen Sog auf große Veranstaltungen ausüben.»
dpa/lsw
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