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25.11.2021 | 05:55 | Corona-Pandemie 

Lockdown in einigen bayerischen Landkreisen - Unternehmen befürworten 3G

München / Erfurt - In voraussichtlich sieben bayerischen Landkreisen und der Stadt Rosenheim muss an diesem Donnerstag das öffentliche Leben wegen der hohen Corona-Inzidenzzahlen weitgehend heruntergefahren werden.

Corona-Inzidenzen
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Für die Menschen in einer Reihe von Kommunen in Süd-Ost-Bayern wird es am Donnerstag ein unschönes Déjà-vu geben: Wegen hoher Inzidenzzahlen müssen dann wieder die Restaurants und Theater schließen. Die Behörden fahren das öffentliche Leben runter. (c) proplanta
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 müssen nach der neuen Vorgabe des Freistaats Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten schließen. Der Handel muss die Zahl der Kunden in den Geschäften beschränken.

Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts vom Mittwoch hatten in Bayern Stadt und Landkreis Rosenheim sowie die Kreise Freyung-Grafenau, Rottal-Inn, Mühldorf am Inn, Berchtesgadener Land, Dingolfing-Landau und Traunstein die 1.000er Marke überschritten.

Die Landkreise Ostallgäu, Deggendorf und Regen lagen mit Inzidenzen von 973 bis 993 nur noch knapp unter der Grenze. Der Landkreis Regen werde «sehr wahrscheinlich» am Donnerstag ebenfalls den Schwellenwert überschreiten, berichtete die dortige Kreisbehörde.

In den Corona-Hotspots müssen Hochschulen in der Regel auf digitale Lehre umstellen. Schulen und Kitas bleiben allerdings ebenso offen wie der Handel. Die Geschäfte dürfen aber nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche einlassen. Restaurants dürfen während des sogenannten regionalen Lockdowns Speisen zum Abholen anbieten, auch Friseure dürfen offen bleiben und Hotels für Geschäftsreisende.

Am Mittwoch waren in Bayern deutlich schärfere Corona-Regeln in Kraft getreten, die Hotspot-Regeln für die Landkreise und kreisfreien Städte gelten aber erst ab Donnerstag. Auch außerhalb der Hotspots gelten nun für Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen. Clubs, Diskotheken und Bars mussten schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr öffnen. Alle Weihnachtsmärkte wurden untersagt, bei Kultur- und Sportveranstaltungen darf nur noch jeder vierte Zuschauerplatz besetzt werden.

Außerdem gilt die 2G-Regel, wonach beispielsweise bei Friseuren, Hoch- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken nur noch Geimpfte und Genesene Zugang erhalten. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang nur für Geimpfte und Genesene, aber nur mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test.
dpa
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