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05.12.2021 | 12:46

Nikolaus trotz Corona - Neue Regeln in den Bundesländern

Coronaregeln
Nach einer Corona-Zwangspause haben sich vielerorts wieder Nikoläuse auf den Weg zu Kindern und ihren Familien gemacht. Doch die bärtigen Bischöfe wollen bei ihren Besuchen auf Nummer sicher gehen - und klopfen deshalb nicht bei allen Interessierten an die Tür. (c) proplanta

Neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt - Das gilt ab Montag



In Sachsen-Anhalt steigen die Fallzahlen weiter. Um die Pandemie-Situation eindämmen zu können, hat das Kabinett neue Corona-Regeln beschlossen. Vor allem auf Ungeimpfte kommen weitere Maßnahmen zu.


Schärfere Regeln für den Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab Montag gelten in Sachsen-Anhalt neue Corona-Maßnahmen. Bund und Länder hatten sich vergangene Woche auf einen Fahrplan geeinigt, um die rasant steigenden Corona-Zahlen in den Griff zu bekommen. Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat diese in der neuen Änderung der Landesverordnung am Samstag beschlossen. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 23. Dezember. Das sollten Sachsen-Anhalter wissen:

Einzelhandel: In vielen Geschäften sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Dabei gibt es laut der Verordnung aber eine ganze Reihe von Ausnahmen. Ausgenommen von der sogenannten 2G-Regel sind demnach der Lebensmittelhandel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, E-Zigaretten-Geschäfte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörakustiker, Tankstellen, Zeitschriftenläden, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarf- und Futtermittelmärkte, Kfz-Teileverkaufsstellen, Fahrradläden, Bau- und Gartenmärkte, Poststellen und der Großhandel.

Kontaktbeschränkungen: Für Ungeimpfte kommen Beschränkungen für Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum. Die Verordnung schreibt vor, dass sich nur noch Menschen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Menschen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Geimpften und genesenen Personen empfiehlt die Landesregierung, sich nicht mit mehr als zehn anderen Leuten zu treffen und den Personenkreis möglichst einzugrenzen. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.

Private Feiern: Für Geimpfte und Genesene sind privaten Feiern erlaubt. Bei mehr als 50 Teilnehmern müssen sie allerdings professionell organisiert sein und ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen.

Veranstaltungen: Auch bei Volksfesten und Sportveranstaltungen ist ebenso wie bei Veranstaltungen von Chören das sogenannte 2G-plus-Modell künftig verpflichtend. Das heißt, dass sich Geimpfte und Genesene zusätzlich noch testen lassen müssen, um Zutritt zu erhalten. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Einhalten von Abständen würde dann dort entfallen.

Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen gelten neue Obergrenzen. Demnach darf maximal die Hälfte der örtlichen Kapazität, höchstens aber 5.000 Personen in geschlossenen Räumen und 15.000 Personen im Freien - eingelassen werden.

Gastronomie: Für die Restaurants und Bars bleibt es bei der 2G-Regel. Trotzdem sollen Abstände und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten. Alternativ können Gastronomen auch auf das sogenanntes 2G-plus-Optionsmodell setzen. Das bedeutet, dass auch hier für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind, in den Innenräumen Maskenpflicht oder Abstände entfallen.

Diskotheken: Auch bei den sogenannten Tanzlustbarkeiten bleibt es zunächst beim Alten, das heißt bei 2G plus. Auf Abstände und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann dann verzichtet werden.

Schule: In den Schulen gilt künftig eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen, auch im Unterricht. Nach wie vor testen sich Schülerinnen und Schüler mehrmals pro Woche selbst auf das Coronavirus. Während der Ferienzeit sind Schulkinder von den vorgeschriebenen Testpflichten nicht mehr ausgenommen.

Warum das alles? In Sachsen-Anhalt steigen die Corona-Fallzahlen seit Wochen an. Mittlerweile liegt das Bundesland bei der Corona-Inzidenz auf Platz drei der Negativ-Spitzenreiter in Deutschland. Am Samstag lag die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche nach Angaben des Robert Koch-Institus bei 832,7. Einen Monat zuvor lag sie noch bei 161,9. Zugleich ist der Anteil der vollständig Geimpften mit 65,3 Prozent vergleichsweise gering.
dpa
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