Nach Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg , droht der Kammer mit der geplanten Neuregelung die Entmündigung. „Große Teile der Kammer sollen offenbar direkt dem Ministerium unterstellt werden, damit der Minister unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte nehmen kann“, warnte Oesterhelweg.
Demgegenüber begrüßte der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Initiative der Landesregierung in Hannover. Zur effizienten, neutralen und landwirtschaftsnahen Erledigung von Aufgaben wie Beratung, Ausbildung, Qualifizierung oder Versuchswesen sei eine Trennung von Kontroll- und Überwachungsaufgaben geboten. Dies sei in den meisten Bundesländern längst Praxis.
Im Einzelnen nimmt die
Landwirtschaftskammer zum einen staatliche Überwachungsaufgaben für das Land wahr - zum Beispiel als Dünge- und Pflanzenschutzbehörde und bei der Saatgutverkehrskontrolle, erklärte die Staatskanzlei. Auch künftig werde die Kammer zudem als EU-Förderstelle zuständig für EU-Direktzahlungen und die Agrarförderung sein. In diesem Bereich der staatlichen Aufgaben werde die Kammer wie bisher zu 100 % durch das Land finanziert.
Der zweite Bereich umfasse die Aufgaben als Interessenträger der Landwirtschaft. Dazu zählten die fachliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Bauern, die Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, die Zuständigkeit für das Tier- und Pflanzenversuchswesen sowie die Themen Pflanzenbau und Sortenversuche. Hinzu kämen Stellungnahmen als sogenannter Träger öffentlicher Belange sowie Gutachter- und Ingenieursdienstleistungen.