Die Ministerkonferenz unter Vorsitz des bayerischen Ministers Helmut
Brunner will heute eine Einigung darüber erzielen, wie die aktuelle Reform der EU-Agrarpolitik in Deutschland umgesetzt werden soll.
Die AbL weist darauf hin, dass die EU-Agrarreform den Mitgliedstaaten der EU erhebliche Möglichkeiten bietet, um beim Einsatz der EU-Fördergelder die drastische Benachteiligung der bäuerlichen Betriebe gegenüber stark rationalisierten Großbetrieben abzubauen. „Nicht mehr Brüssel entscheidet, sondern unsere Ministerinnen und Minister bestimmen, ob die EU-Gelder in Zukunft den bäuerlichen Betrieben zugute kommen oder aber ob weiterhin vor allem die Großbetriebe mit wenigen Arbeitskräften profitieren“, betont Bernd Voß, Bundesvorsitzender der AbL.
„Die EU gibt den Mitgliedstaaten das Recht, bis zu 30 Prozent der Brüsseler Direktzahlungen dafür einzusetzen, die Betriebsprämien kleinerer und mittlerer Betriebe aufzustocken. Die Minister diskutierten dagegen, nur 5 bis 8 Prozent für einen solchen Aufschlag für die ersten Hektar je Betrieb einzusetzen. Das ist völlig unzureichend, um bäuerliche Landwirtschaft zu stärken. Frankreichs Regierung will immerhin 20 Prozent nutzen. Daran werden wir die Minister mindestens messen“, so Voß.
Nach Angaben der AbL erhöht ein solcher Aufschlag die Betriebsprämien - je nach Ausgestaltung - für alle Betriebe mit bis zu 100 Hektar Nutzfläche.
Diese Betriebe zusammen bewirtschaften zwar nur die Hälfte der gesamten Nutzfläche in Deutschland und bekommen daher bisher auch nur die Hälfte der EU-Zahlungen. Aber sie erbringen 75 Prozent der gesamten Arbeitsleistung der deutschen Landwirtschaft. „Der Aufschlag für die ersten Hektar ist also ein erster wesentlicher Schritt, um die mit bäuerlicher Arbeit verbundenen Leistungen zu honorieren statt vor allem Flächenbesitz zu fördern“, erläutert Voß.
Zudem fordert die AbL die Minister auf, auch die Möglichkeit des EU-Rechts zu nutzen, die Direktzahlungen je Betrieb nach oben hin zu begrenzen und dazu eine angemessene Obergrenze und eine konsequente Staffelung der Basisprämien einzuführen. Dabei sollen die auf den einzelnen Betrieben tatsächlich anfallenden sozialversicherten Arbeitskosten kürzungsmindernd angerechnet werden können, schlägt die AbL vor.
Die einbehaltenen Gelder stehen den Bundesländern u.a. für Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbau und artgerechte Tierhaltung zur Verfügung. Um zudem solche Programme der Ländlichen Entwicklung zu erhalten und auszubauen, fordert die AbL eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent der national zur Verfügung stehenden Direktzahlungssumme der EU zugunsten umwelt- und tiergerechter bäuerlicher Wirtschaftsweisen. (AbL)