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26.04.2011 | 13:10 | Großmastanlagen  

AbL: Immer mehr niedersächsische Landkreise gegen Agrarfabriken-Flut

Bienenbüttel - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat darauf hingewiesen, dass immer mehr niedersächsische Landkreise deutliche Maßnahmen gegen die Genehmigung von agrarindustriellen Großmastanlagen ergreifen.

Geflügelhaltung
(c) chris74 - fotolia.com
Die Landkreise Emsland, Oldenburg und Vechta hätten bereits einen Genehmigungsstopp für Anträge ohne Brandschutzkonzepte für die Evakuierung der Tiere ausgesprochen und auch für Neuanlagen in 500 Meter Nähe zur Wohnbebauung ohne Keimschutzgutachten. Auch die Region Hannover verlange ausführliche Brandschutzkonzepte, der Landkreis Aurich erlaube keine gewerblichen Anlagen ohne ausreichende Futtergrundlage mehr.

Nunmehr habe auch der Landkreis Diepholz angesichts der „steigenden Anzahl von Anträgen zur Errichtung von Intensivtierhaltungsanlagen“, „zunehmenden Bürgerprotesten“ und bisher  „eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten“ die Möglichkeit beschlossen, oberhalb folgender „Aufgreifschwellen“ auch Raumordnungsverfahren durchzuführen: 85.000 Geflügelmastplätze, 60.000 Putenmast- oder Hennenplätze, 85.000 Junghennenplätze, 3.000 Schweinemastplätze, 900 Sauenplätze, 9.000 Ferkelaufzuchtplätze, 800 Rinderhaltungsplätze, 1.000 Kälberplätze und 1.000 Pelztierplätze. Die AbL begrüßte diesen Beschluss, weil dem Kreis damit deutlich bessere Instrumente gegen die geplante 3.200er-Milchviehanlage in Barver zur Verfügung stünden, gegen die sich auch Agrarminister Lindemann deutlich positioniert habe.        

Auch der der Landkreis Cloppenburg genehmige neue Stallbauten mit mehr als 2.000 Schweinemast- und mehr als 750 Sauenplätzen nur noch mit Abluft-Reinigungsanlagen.

Auf der Grundlage des geltenden Bau- und Immissionsschutzrechts, so Landrat Eveslage, sei der Landkreis als Genehmigungsbehörde verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen schädliche Umwelteinwirkungen sowie erhebliche Belästigungen für Allgemeinheit und Nachbarschaft zu verhindern. Er empfahl Städten und Gemeinden, ihre Steuerungsmöglichkeiten über die Bauleitplanung zu nutzen, um Stallbauten in freier Landschaft zu verhindern.
        
Der Niedersächsische Landkreistag habe mittlerweile vom Land eine Neuregelung beim Bau von neuen Tierställen eingefordert. In Regionen wie dem Nordwesten sei die objektive Grenze des Möglichen erreicht. Außerdem nehme die Akzeptanz für bestimmte Arten von Tierhaltungsanlagen in weiten Teilen der Bevölkerung ab. Das geltende Recht biete keine hinreichenden Möglichkeiten zur Grenzziehung. Die Landkreisversammlung forderte vom Land Niedersachsen konkrete Vorgaben für die Genehmigung und den Bau von Großmastanlagen. Auch der Bund müsse das Baurecht ändern.

Nach Einschätzung der AbL reagiere Ministerpräsident McAllister bereits auf diese Lage: Er habe es in einer Rede vor Junglandwirten im emsländischen Lingen als fraglich bezeichnet, ob die gegebenen Steuerungsmöglichkeiten in Sachen Mastställen noch ausreichten. Das Vorgehen des Landkreises Emsland sei „in der gegebenen Situation nicht zu beanstanden“. Er warf die Frage auf, ob die Privilegierung für großgewerbliche Tierhaltungsanlagen eingeschränkt werden müsse. Landwirtschaftliche Anlagen mit ausreichender Futtergrundlage oder in Größenordnungen, die „als Betriebszweig problemlos betrieben“ werden könnten, stünden nicht zur Diskussion.

AbL-Sprecher Eckehard Niemann forderte die Landesregierung auf, landesweit gegen den Neubau von Agrarfabriken oberhalb der vorhandenen Grenzen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes vorzugehen (1.500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 20.000 Geflügelplätze). Gleichzeitig müssten über neue Nutztierhaltungs-Verordnungen die Forderungen der EU-Richtlinien nach einer artgerechten Haltung mit genügend Platz auf Stroh und ohne Tierverstümmelung endlich durchgesetzt werden. Ein Programm für den Umbau auf solche Haltungsformen und auf Auslaufhaltung stehe auf der Tagesordnung. Niedersachsen solle seinen Einfluss nutzen, um solche Regelungen auch bundes- und EU-weit auf den Weg zu bringen, zum Beispiel im Rahmen der EU-Agrarreform.

Eine solche Beschränkung der Tierhaltung allein auf mittelständische bäuerliche Strukturen liege auch im Interesse der allermeisten Landwirte, weil dadurch die überschuss-produzierende Konkurrenz der Agrarindustrie ausgeschaltet werde, weil durch die Mengenreduzierung viel Spielraum für faire Erzeugerpreise geschaffen würde und weil dadurch eine gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung entstünde. (AbL)
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