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14.01.2011 | 14:24 | Dioxin-Skandal 

AbL-Vorsitzender zum Aigner-Plan: Namen der Abnehmer veröffentlichen

Hamm - Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fehlt in dem Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" der Bundesministerin Ilse Aigner ein entscheidender Hebel.

AbL fordert Veröffentlichung der Namen der Abnehmer
„Es fehlt die gesetzliche Pflicht, dass die Unternehmen, die bei kriminellen Lieferanten gekauft haben, jetzt öffentlich genannt werden. Es reicht nicht, Unternehmen erst dann zu nennen, wenn Grenzwerte in verarbeiteten Rohstoffen überschritten werden. Wie der aktuelle Fall zeigt, ist das Problem gerade, dass in den Vorstufen belastetes Material so lange verschnitten wird, bis der die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Notwendig ist daher, dass diejenigen Mischfutter-Firmen mit Namen veröffentlicht werden, die mit kriminellen Hasardeuren Geschäfte gemacht haben“, sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf.

Er erinnert daran: „Niemand spricht mehr von einem Unfall, dass Dioxin in industriellen Futtermitteln gelandet ist. Vielmehr müssen wir davon ausgehen, dass hier mit krimineller Energie toxische Stoffe systematisch untergemischt und verschnitten worden sind, um die Kontamination unter den Grenzwert zu drücken und so das verdünnte Gift mit finanziellem Gewinn in der Lebensmittelkette zu entsorgen“, so der AbL-Vorsitzende.

„Um derartige kriminelle Machenschaften zu verhindern, reichen mehr und intelligentere Kontrollen nicht aus. Es muss an der Nahtstelle angesetzt werden, wo die kriminellen Hasardeure mit den `seriösen´ Mischfutterfirmen bisher ins Geschäft kommen. Das wirtschaftliche Risiko für die seriösen Futtermittel-Unternehmen muss so groß werden, dass sie sich mit Hasardeuren nicht mehr einlassen. Sie müssen um ihren Namen, um ihren guten Ruf und damit um ihre ökonomische Existenz fürchten. Die Frage der Herkunft muss für sie zum wirtschaftlichen Risiko werden, um die Motivation zu erhöhen, das Risiko auszuschließen. Deshalb sind nicht nur die kriminellen Unternehmen, sondern auch diejenigen, die bei ihnen gekauft haben, mit Namen zu nennen. Das muss gesetzlich vorgeschrieben werden. Solange das nicht kommt, schieben sie das Risiko, zweifelhafte Fette und andere Rohstoffe ins Futter zu mischen, auf die kriminelle Vorlieferanten ab“, so Graefe zu Baringdorf. (AbL)
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