27.06.2014 | 11:31 | Schweinemast
Ablehnung von Schweinezuchtanlage in Bad Dürrheim rechtensMannheim - Im Streit um den geplanten Bau einer großen Schweinezuchtanlage im Erholungsort Bad Dürrheim im Schwarzwald- Baar-Kreis ist die ablehnende Haltung der Behörden gerichtlich bestätigt worden. |
(c) proplanta Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim wies in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Klage des Landwirtes gegen die Stadt Bad Dürrheim ab.
Die von der Stadtverwaltung erlassene baurechtliche Veränderungssperre, mit der die Schweinezuchtanlage verhindert wird, sei rechtmäßig.
Das Vorgehen der Behörden sei nicht zu beanstanden, urteilten die Richter (Az.: 5 S 203/13). Es habe keine formellen Fehler und sei auch inhaltlich korrekt. Mit der Planung richte sich die Stadt als Heilkurort und naturnahe Tourismusgemeinde aus. Dies sei ihr gutes Recht. Der Bau einer Schweinezuchtanlage sei somit nicht möglich.
Wegen der von der Stadt verhängten baurechtlichen Veränderungssperre lehnt auch das Regierungspräsidium die Schweinezucht ab. Der Plan des örtlichen Landwirtes, eine Zuchtanlage mit insgesamt knapp 7.000 Muttersauen- und Ferkelplätzen zu errichten, stößt in dem Ort schon seit längerem auf Widerstand. Die Gegner befürchten eine Beeinträchtigung der Natur sowie eine Lärm- und Geruchsbelastung.
Der VGH hat eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung können die Prozessbeteiligten aber innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. (dpa/lsw)
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