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13.11.2015 | 11:03 | Absatzförderungsmaßnahmen 

Absatzförderung: Mehr Fördergelder und weniger Bürokratie

Bonn - Am 11. November 2015 informierten EU-Beauftragte in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Reform der Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern. BLE und BMEL sowie Wirtschaft und Branchenverbände waren vor Ort.

Absatzförderung von Agrarprodukten
(c) proplanta
Die Mittelausstattung soll schrittweise von 61 auf 200 Millionen Euro im Jahr 2019 ansteigen. Für 2016 stehen Gelder in Höhe von 111 Millionen Euro zur Verfügung.

Dabei ist für Einzellandprogramme im Binnenmarkt ein Betrag von 26 Millionen Euro vorgesehen, für Einzellandprogramme in Drittländern 68 Millionen Euro, für Mehrländerprogramme 14 Millionen Euro und für Einzellandprogramme im Falle einer schwerwiegenden Marktstörung drei Millionen Euro.

EU-Kofinanzierung erhöht



Nach den neuen Vorschriften wird die nationale Kofinanzierung entfallen, um gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Die EU-Kofinanzierungssätze werden deutlich angehoben auf 70 Prozent für Einzellandprogramme, die von einer oder mehreren vorschlagenden Organisationen aus einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden, 80 Prozent für Mehrländerprogramme und für Programme in Drittländern sowie 85 Prozent für Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen.

Breitere Palette förderfähiger Nahrungsmittel



Vor allem verarbeitete Nahrungsmittel wie Brot, Teigwaren und Schokolade können neuerdings gefördert werden. Zudem werden die Ursprungsangabe der Erzeugnisse sowie die Angabe von Marken möglich sein. Es ist geplant, zukünftig auch Projekte von Erzeugerorganisationen und Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.

Schnellere Entscheidungsprozesse



Um Prozesse zu verschlanken, werden Projektgenehmigungen künftig in einem einzigen Schritt durch die EU-Kommission statt wie bisher in zwei Schritten (Mitgliedstaat und Kommission) erfolgen. Die Verwaltung der Mehrländerprogramme soll durch eine einzige Anlaufstelle bei der EU-Kommission vereinfacht werden.
BLE
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