Der
Bundesrat stimmtegestern der bereits vom
Bundestag beschlossenen Regelung zu. Auch die Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) müssen die Gebühr künftig nicht mehr entrichten. Die fehlenden Mittel der LKK im Gesamtumfang von jährlich rund 19 Mio Euro werden vom Bund ausgeglichen. Den gesetzlichen Krankenkassen wird für die Streichung der Praxisgebühr ein Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds gewährt. Die LKK sind nicht in den Gesundheitsfonds eingebunden. (AgE)